Vollzugsdienst des Landkreises

In Abschiebehaft überführt

Der Vollzugsdienst des Landkreises Nordhausen wird seit Beginn dieses Jahres noch stärker als bislang bei Abschiebeverfahren einbezogen. Zum ersten Mal überführten jetzt die Kommunalen Vollzugsdienstkräfte des Landratsamtes allein, ohne die Unterstützung der Polizei, einen Ausländer in die Thüringer Abschiebungshafteinrichtung Arnstadt...

Der Vollzugsdienst des Landkreises Nordhausen überführte jetzt einen Ausländer in Abschiebehaft.  (Foto: Nicole Mattern) Der Vollzugsdienst des Landkreises Nordhausen überführte jetzt einen Ausländer in Abschiebehaft. (Foto: Nicole Mattern)
Der Mann war zuvor in einer Obdachlosenwohnung der Stadt Nordhausen mit einer vorsätzlichen Sachbeschädigung auffällig geworden. Der Vollzugsdienst konnte ihn daraufhin im Stadtgebiet aufgreifen und brachte ihn umgehend in die Abschiebungshafteinrichtung.

Denn es war bekannt, dass der Ausländer gegen seinen Aufenthaltsstatus verstoßen hatte. Da für das laufende Verfahren eine Kommune in Nordrhein-Westfalen zuständig ist, unterstützte die hiesige Ausländerbehörde im Rahmen der interkommunalen Amtshilfe.

Die Vollzugskräfte holten den Mann einen Tag später wieder in Arnstadt ab und führten ihn beim Amtsgericht Nordhausen zum anberaumten Haftprüfungstermin vor. Das Gericht erließ einen Haftbeschluss und der Mann konnte planmäßig an die Polizei übergeben werden, um den Weitertransport in die zuständige Abschiebe-Einrichtung in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen.

„Der aktuelle Fall zeigt, dass wir schnell und konsequent eigenständig gehandelt haben, um die Möglichkeiten der neuen Abschiebehafteinrichtung in Arnstadt zu nutzen“, so Landrat Matthias Jendricke in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. „Wir erledigen damit nicht nur unsere eigenen Aufgaben effizient, sondern sind auch für andere Bundesländer ein verlässlicher Partner in der Amtshilfe, um ausländerrechtliche Maßnahmen durchzusetzen, in diesem Fall auch ohne Polizei. Nordhausen bleibt damit der einzige Landkreis in Thüringen, der einen eigenen Vollzugsdienst in dieser Form mit diesen Kompetenzen hat. Im Sinne der Entlastung der regulären Polizeikräfte und der generellen Beschleunigung der Verfahren halte ich diese strategische Ausrichtung für sinnvoll. Und nicht zuletzt will ich damit auch deutlich machen, dass unser Landkreis kein guter Ort zum Untertauchen für ausreisepflichtige Personen ist.“