Änderung Kommunalverfassungsgesetz
Rechtssicherheit bei Höhe der Kreisumlage geschaffen
Im Kommunalverfassungsgesetz wurde die Kreisumlage neu geregelt. Hierzu erklärt der kommunalpolitische Sprecher, Tobias Krull, der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute Rechtssicherheit bei der Erhebung der Kreisumlage geschaffen...
Nach der Einbringung einer Neuregelung im Parlament im März 2025 und der Beratung in den Ausschüssen wurde sie jetzt verabschiedet. Es stellt sicher, dass kreisangehörigen Gemeinden und Landkreise über ausreichend Finanzmittel zu verfügen können.
Damit wurden auch entsprechend ausgefallene Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in geltendes Recht umgesetzt. Denn, so Krull weiter, erfolgreiche Klagen von Gemeinden gegen die Höhe der Kreisumlage sollen sich in der Kommunalverfassung widerspiegeln. Neu ist nun, dass tatsächliche Ausgaben und nicht wie bisher die geschätzten Einnahmen und Ausgaben der Kommunen zugrunde gelegt werden. Das verschafft Gemeinden den für sie nötigen finanziellen Handlungsraum und hilft so, dass einzelne Gemeinden nicht überfordert werden.
Neben der Neuregelung für eine ausreichende Finanzausstattung kommt es zu einer weiteren Anpassung. Damit wird es Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden ermöglicht, für ihre Veröffentlichungen die Internetpräsenz der Verbandsgemeinde zu nutzen, so Krull zu den Gesetzesänderungen im Kommunalverfassungsgesetz.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute Rechtssicherheit bei der Erhebung der Kreisumlage geschaffen...
Nach der Einbringung einer Neuregelung im Parlament im März 2025 und der Beratung in den Ausschüssen wurde sie jetzt verabschiedet. Es stellt sicher, dass kreisangehörigen Gemeinden und Landkreise über ausreichend Finanzmittel zu verfügen können.
Damit wurden auch entsprechend ausgefallene Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in geltendes Recht umgesetzt. Denn, so Krull weiter, erfolgreiche Klagen von Gemeinden gegen die Höhe der Kreisumlage sollen sich in der Kommunalverfassung widerspiegeln. Neu ist nun, dass tatsächliche Ausgaben und nicht wie bisher die geschätzten Einnahmen und Ausgaben der Kommunen zugrunde gelegt werden. Das verschafft Gemeinden den für sie nötigen finanziellen Handlungsraum und hilft so, dass einzelne Gemeinden nicht überfordert werden.
Neben der Neuregelung für eine ausreichende Finanzausstattung kommt es zu einer weiteren Anpassung. Damit wird es Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden ermöglicht, für ihre Veröffentlichungen die Internetpräsenz der Verbandsgemeinde zu nutzen, so Krull zu den Gesetzesänderungen im Kommunalverfassungsgesetz.