Thüringer Finanzämter informieren

Am 17. März startet die Bearbeitung der Steuererklärungen 2024

Mittwoch
12.03.2025, 17:12 Uhr
Autor
emw
veröffentlicht unter:
Die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuer 2024 stehen den Finanzämtern im gesamten Bundesgebiet ab Mitte März zur Verfügung. Am 17. März 2025 starten die elf Thüringer Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024...



Das Eingangsdatum bestimmt die Reihenfolge der Abarbeitung. Bis Ende Februar sind die elektronisch zu übermittelnden Daten, zum Beispiel zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung in den Finanzämtern eingegangen. Nach der Aufbereitung der Daten und Bereitstellung der neuen Software können die Finanzämter loslegen.



Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Abgabefrist für ihre Steuererklärung beachten. Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Steuerlich beratene Steuerpflichtige müssen ihre Erklärung dagegen erst bis zum 30. April 2026 abgeben.



Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Steuererklärung elektronisch über www.elster.de an die Finanzämter zu übermitteln. Darüber hinaus kann auch jegliche Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt über das Onlineportal erfolgen. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung von Daten und Informationen an die Finanzämter möglich. Für die Nutzung des Onlineangebotes der Finanzverwaltung ist lediglich eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür entstehen den Bürgerinnen und Bürgern keine Kosten.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Im vergangenen Jahr wurden von den für das Jahr 2023 veranlagten Steuererklärungen fast 78 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.



Die ersten Steuerbescheide für 2024 können voraussichtlich Ende März versendet werden. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.