Thüringer BSW-Fraktion

Unterbringung straffälliger Migranten prüfen

Donnerstag
16.01.2025, 17:29 Uhr
Autor
red
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Weil auch Thüringen für die Verbringung und Abschiebung von insbesondere straffällig gewordenen Migranten ohne Aufenthaltstitel zuständig ist, wurde über fehlende Abschiebehaftplätze für ausreisepflichtige Flüchtlinge im Landtagswahlkampf viel diskutiert...

Aktuell verfügt der Freistaat in Thüringen über keine eigenen entsprechenden Plätze, für die bestimmte Voraussetzungen gelten. Lediglich in Rheinland-Pfalz wird für Thüringen ein Platz vorgehalten, weitere könnten bei Bedarf angemietet werden. Für Ralph Hutschenreuther, Migrations- und Justizpolitischer Sprecher der BSW-Fraktion, ist es „organisatorisch und vor allem auch haushälterisch nicht erklärbar, dass Thüringen lediglich im über 300 Kilometer entfernten Ingelheim einen Abschiebehaftplatz unterhält.“

Thüringen hat 2023 nach Ministeriumsangaben 165.00 Euro für Maßnahmen zur Aufenthaltsgenehmigung ausgegeben, 2024 werden 180.000 Euro angenommen (es liegen noch
keine endgültigen Zahlen vor), für 2025 sind 190.000 Euro vorgesehen. Das sind inzwischen über 500 Euro pro Tag.

Deshalb arbeite das BSW „ergebnisoffen und prüfe aktuell bisher nicht ins Auge gefasste Unterbringungsmöglichkeiten in Thüringen oder in unmittelbarer Nähe in Sachsen und Sachsen- Anhalt“, so Ralph Hutschenreuther. „Wir haben eine Wende in der Migrationspolitik angekündigt. Das ist ein erster, unbedingt notwendiger Schritt. Wir belassen es nicht bei blosen Parolen, wie die AfD, sondern setzen konstruktiv unsere Wahlversprechen um.“