Die Abfallwirtschaft Nordhausen

Vorsicht bei Sammlung von Haushaltsgegenständen

Mittwoch
15.01.2025, 09:02 Uhr
Autor
red
veröffentlicht unter:
Die Abfallwirtschaft Nordhausen weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen. Geschieht dies nicht, ist eine solche Sammlung rechtswidrig...

Handzettel, dien in Briefkästen landen  (Foto: Landratsamt Nordhausdn) Handzettel, dien in Briefkästen landen (Foto: Landratsamt Nordhausdn)


Das Team der Abfallwirtschaft erreicht immer wieder Meldungen, dass beispielsweise in Briefkästen Handzettel zu Sammlungen von Haushaltsgegenständen bzw. Schuhen und Altkleidern verteilt werden. Diese Sammlungen haben jedoch nichts mit den vom Landkreis angebotenen Entsorgungssystemen zu tun. Oftmals werden die Gegenstände nur mitgenommen, wenn diese noch brauchbar sind. Wertlose Gegenstände werden hingegen liegen gelassen oder unerlaubt in der Natur entsorgt.

Ein deutlicher Hinweis auf eine rechtswidrige Sammlung ergibt sich, wenn keinerlei Angaben zum Sammler auf den Zetteln ersichtlich sind. Dann sollte unbedingt von einer Bereitstellung abgesehen werden. In solchen Fällen bittet die Abfallwirtschaft um einen telefonischen Hinweis unter 03631 911-6411.