Klage gegen Gipsabbau am Himmelsberg

Schluss mit Scheibchentaktik

Dienstag
14.01.2025, 11:43 Uhr
Autor
red
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Der Kampf um den Gips geht in die nächste Runde. Wie der BUND Thüringen jetzt mitteilte, hat man Klage gegen den weiteren den Abbau am Himmelsberg bei Nordhausen eingereicht...

Wie der BUND Thüringen mitteilt, reichte man gestern, Klage gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2020-2024 für den Gips- und Anhydrittagebau „Woffleben/Himmelsberg“ am Thüringer Verwaltungsgericht in Weimar ein. Der Hauptbetriebsplan sieht vor, dort weitere Flächen mit wertvollen Laubwaldbeständen abzubauen.

Der BUND Thüringen und insbesondere sein Kreisverband Nordhausen setzen sich seit Jahrzehnten für den Erhalt der einzigartigen Gipskarstlandschaft bei Nordhausen ein und fordern ein Ende des Gipsabbaus bis 2045 – durch Umstellung auf Recycling, Industriegipse und nachwachsende Rohstoffe.

„Solange deutsche Unternehmen weiterhin Naturgips exportieren oder für Einweggipsplatten verschwenden, brauchen wir nicht über eine angebliche Rohstoffknappheit in Deutschland diskutieren“, so Tobias Strietzel vom BUND-Kreisverband Nordhausen, für den BUND Thüringen.

Die Klage des Umweltverbandes richtet sich gegen den Antrag der Firma Saint-Gobain Formula GmbH, weitere Flächen im Gipsmassiv „Himmelsberg-Mühlberg“ bei Nordhausen abzubauen. Im vorangegangenen Hauptbetriebsplan 2013-2015 waren Flächen ausgeschlossen worden, um negative Auswirkungen auf die Natur zu minimieren. Im aktuellen Antrag sollen nun unter anderem genau diese Flächen abgebaut werden. „Wir fordern ein Ende dieser Scheibchentaktik“, so Strietzel weiter. „Es kann nicht sein, dass die Verantwortlichen in Verwaltung und Politik „vergessen“, was als Schutzauflagen festgeschrieben wurde und diese wertvollen Naturflächen gleich beim nächsten Antrag abbauen lassen!“

Die Taktik der kleinteiligen Flächenbeantragung führt auch dazu, dass die anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände regelmäßig nicht beteiligt werden und das gesamte Ausmaß der Umwelt- und Naturzerstörung nicht gezielt in den Blick genommen wird.

Das Verfahren wird von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) anwaltlich begleitet. Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) sieht bei der Zulassung des Hauptbetriebsplans erhebliche rechtliche Mängel: „Es wurden die grundlegenden Vorgaben für die Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen für das besonders streng geschützte Netz Natura 2000 nicht beachtet, weshalb nun Klage erhoben wurde.“

Der Himmelsberg ist in einigen Teilen Naturschutz- und FFH-Gebiet. Zusammen mit dem östlich anschließenden Naturschutzgebiet „Mühlberg“ ist es ein sehr artenreiches Naturgebiet, das Touristinnen und Touristen sowie den Menschen vor Ort durch blumenbunte Wiesen, geheimnisvolle Wälder und wunderschönen Feuchtgebiete beeindruckt. Bereits um das Jahr 2000 hatte die Gemeinde Niedersachswerfen mit einem Pilotprojekt versucht, den Abbau im damals einzigen Steinbruch „Rüsselsee“ zu begrenzen und zusammen mit dem betreibenden Gips-Unternehmen CASEA GmbH optimal zu rekultivieren. Spätestens aber mit der Genehmigung des neuen, direkt angrenzenden Tagebaus „Himmelsberg“ für die Firma Saint-Gobain im Jahr 2006 wurde das Pilotprojekt „Rüsselsee“ jedoch ad absurdum geführt. In der Folge stellen beide Abbaufirmen immer wieder neue Abbauanträge für neue Flächen, die allesamt mit intaktem, altem Laubwald bewachsen sind.

Der BUND fordert einen Ausstieg aus dem Naturgips durch erneuerbare Baustoffe aus nachwachsenden oder recycelten Materialien und eine entsprechende Marktoffensive, denn viele der Produkte sind bereits auf dem Markt.