Ab dem Jahr 2025 müssen Grundstücksbesitzer der Stadt Sondershausen mit einer Grundsteuerhebesatzanpassung rechnen. Auch die Kita-Gebühren werden steigen, dies wurde gestern im Stadtrat beschlossen...
Der Sondershäuser Stadtrat hat gestern zu Grundsteuer und Kitagebühr entschieden (Foto: nnz-Archiv)
Die Bundesregierung veröffentlichte im vergangenen Jahr ein neues Berechnungsmodell für die Grundsteuer A und B. Aufgrund dessen muss nun der Hebesatz für Grundstückseigentümer neu berechnet werden.
Demnach wird der Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 295 auf 455 Prozent steigen. Bei der Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke, wie Wohn- und Gewerbegrundstücke, steigt der Hebesatz von 402 auf 488 Prozent. Wir sehen die Anteilsverschiebung kritisch und haben das auch im vergangenen Jahr so gegenüber dem Land Thüringen kommuniziert – jedoch ohne Erfolg. Mit der Anpassung der Hebesätze werden keine Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt erzielt, nur die Angleichung an die Werte von 2024, erklärt Silvana Steuerwald, Kämmerin der Stadtverwaltung Sondershausen.
In der Stadtratssitzung am 21. November 2024 wurde die neue Hebesatzsatzung beschlossen. Ab Mitte Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer verschickt. Zahlungen der Grundsteuer sollten erst nach Erhalt der Bescheide vorgenommen werden. Bis dato bestehende Daueraufträge sollten geprüft und ggf. gekündigt werden.
Um den fälligen Jahresbetrag für die Grundsteuer zu berechnen, wird der vorliegende Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz-Faktor multipliziert. Ziel der neuen Bundesregelung ist es, vergleichbare Grundstücke gleich zu besteuern und jahrzehntelange Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Die in manchen Fällen deutlichen Erhöhungen sind der neuen Wertermittlung des Bundes und nicht dem angepassten Hebesatz geschuldet. Die Grundsteuerbescheide werden von der Stadtverwaltung erlassen, die dafür zugrundeliegende Berechnung des Messbetrages und die Feststellung des Grundsteuerpflichtigen erfolgt jedoch durch das Finanzamt. Widersprüche, die sich auf diese Faktoren beziehen, sind daher auch an das Finanzamt zu richten, nicht an die Stadtverwaltung.
Auch die Kita-Gebühren steigen
Zum 1. Januar 2025 sollen auch die Kita-Gebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Sondershausen erhöht werden. Darüber stimmten die Stadtratsmitglieder gestern ebenfalls mehrheitlich ab.
Dies ist die erste Gebührenerhöhung seit neun Jahren. Bislang kostet ein Ganztagesplatz 130 Euro. Ab dem kommenden Jahr wird die Gebühr um 60 Euro auf 190 Euro pro Kind erhöht. Ein Halbtagsplatz kostet dann 120 Euro. Gemäß des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) sollten Kita-Gebühren alle 4 Jahre angepasst werden.
Grund für die gestiegenen Kosten sind erhöhte Neben- und Instandhaltungskosten sowie der ab 1. Januar 2025 geltende neue Betreuungsschlüssel in den Kitas. Die Vorstellung der Kostenentwicklung in den Sondershäuser Kitas wurde erstmals am 5. September 2024 im Hauptausschuss des Stadtrates vorgestellt. Im Anschluss wurden am 23. September 2024 die Elternvertreter der städtischen Kitas in einer Gesprächsrunde informiert und angehört. Gemeinsam mit den Eltern wurde eine mögliche Einkommensstaffelung für Eltern abgelehnt. Eltern mit mehreren Kindern erhalten weiterhin einen Geschwisterrabatt, wenn das zweite Kind ebenfalls eine Kindertageseinrichtung besucht. Eine Gebührenunterscheidung erfolgt zwischen Halbtags- (bis 5 Stunden Betreuungszeit) und Ganztagesplatz. Ebenfalls wurde für eine Dynamisierung abgestimmt. Diese sieht vor, dass die Gebühren zum 1. Januar 2027 erneut um 10 Euro angehoben werden. Alle Eltern der städtischen Kindertageseinrichtungen wurden am 17. Oktober 2024 in einem Schreiben über die Änderungen informiert. Nun erfolgte hierzu die Abstimmung über die neue Gebührensatzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen im Stadtrat.
Eine Erhöhung der Verpflegungspauschale für Mittagessen, Vespermahlzeit und Servicepauschale ist vorläufig nicht vorgesehen, um die Eltern nicht zusätzlich finanziell zu belasten.