ThüringenForst

Waldwege sind keine Gehwege


Dienstag
05.11.2024, 11:00 Uhr
Autor
emw
veröffentlicht unter:
Während Laubblätter, Schnee oder Eis auf Privatgrund und oft auch Gehwegen von Eigentümern oder Mietern geräumt werden müssen, gilt dies nicht für Waldwege. Denn das Betreten der Wälder geschieht auf eigene Gefahr...

Waldwege sind derzeit übersät mit Herbstblättern: Wer rutscht und stürzt ist Opfer einer waldtypischen Gefahrenlage (Foto: Daniela Tröger) Waldwege sind derzeit übersät mit Herbstblättern: Wer rutscht und stürzt ist Opfer einer waldtypischen Gefahrenlage (Foto: Daniela Tröger)

 
Zwischen 20 bis 30 Kilogramm Laub pro Baum werfen ausgewachsene Buchen, Eichen, Ahorne & Co. derzeit in den herbstlichen Wäldern ab. Spaziergänge können deshalb bis in die nächsten Wochen in einer herrlichen Farbenpracht genossen werden. Neben den leuchtenden Blätterfarben ist es auch das Rascheln des trockenen Laubes beim Wandern, was Naturfreunde derzeit entzückt. Allerdings verwandelt sich nach Niederschlägen die farbige Blätterpracht auf Waldwegen allzu schnell in einen Rutschbelag.

„Während Grundstücks- und Hauseigentümer durch Räumung dafür Sorge zu tragen haben, dass auf Ihrem Grund und oft genug auch auf dem angrenzenden Gehsteig niemand zu Schaden kommt, ist der Waldbesitzende von dieser Verantwortung befreit“, erläutert Volker Gebhardt, ThüringenForst- Vorstand. Denn das Betreten des Waldes, was jedermann unabhängig von der Eigentumsform gestattet ist, geschieht auf eigene Gefahr.

Das Thüringer Waldgesetz sieht hierbei für auftretende waldtypische Gefahren keine Verkehrssicherungspflicht seitens der Eigentümerin bzw. des Eigentümers vor. Waldtypische Gefahren sind die im Ökosystem Wald von Natur aus vorkommenden Risiken. Was gleichermaßen im Winter auch bei Schnee und Eis auf Waldwegen gilt. Waldbesuchende müssen mit diesem allgemeinen Lebensrisiko beim Spaziergang rechnen.

Also „Augen auf“ im Wald: Nicht nur wegen der farbenfrohen Baumkronen, sondern auch wegen der erhöhten Rutschgefahr am Boden speziell bei nassem Herbstlaub.