IW zur Pflegeversicherung:

Gesundheitsminister muss die Ausgaben prüfen

Montag
07.10.2024, 16:37 Uhr
Autor
psg
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Die Pflegeversicherung steht unter Druck. Doch statt deshalb weiter am Beitragssatz zu schrauben, sollte die Gesundheitspolitik die Ausgaben kritisch unter die Lupe nehmen. Viele Pflegebedürftige könnten ihren Eigenanteil in der stationären Pflege aus eigener Kraft stemmen...

Pflege (Symbolbild) (Foto: Shameer Pk auf Pixabay) Pflege (Symbolbild) (Foto: Shameer Pk auf Pixabay)
Bislang wurde erwartet, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte steigen muss. Doch Medienberichten zufolge dürfte das nicht ausreichen: Um die Pflegekosten im nächsten Jahr finanzieren zu können, gehe die Bundesregierung von bis zu 0,3 Prozentpunkten aus, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Nicht nur die Arbeitnehmer haben dann weniger Netto vom Brutto, auch für die Unternehmen steigen die Arbeitskosten. Und sollten die Beschäftigten bei der nächsten Lohnerhöhung mindestens ihr bisheriges Netto durchsetzen, steigen die Bruttolöhne und Zusatzkosten noch stärker. Das belastet den Standort Deutschland und den Arbeitsmarkt, der ohnehin im Krisenmodus ist, zusätzlich.

Leistungszuschlag treibt Ausgaben in die Höhe
Statt immer weiter am Beitragssatz zu schrauben, sollte der Gesundheitsminister die Ausgaben stärker in den Blick nehmen. Möglichkeiten gibt es: Wer etwa dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, muss einen Eigenanteil übernehmen. Seit 2022 unterstützt die Pflegekassen hier – je länger der Aufenthalt, desto größer der Zuschuss. Anfang 2024 wurde der Zuschlag sogar nochmals erhöht. Neben den gestiegenen Fallzahlen ist das der Hauptgrund für die ausufernden Ausgaben.

Eigenanteile selbst stemmen
Schon 2020 hat das IW in einer Studie gezeigt, dass sieben von zehn Rentnerhaushalten in der Lage wären, die Kosten der stationären Pflege einer Person für ein Jahr selbst zu finanzieren. Dazu müssten die Pflegebedürftigen auf ihr Vorsorgevermögen zurückgreifen. Auch wenn das aus politischer Sicht eine unbeliebte Maßnahme wäre: Damit ließen sich die ausufernden Kosten begrenzen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber entlasten.