René Leipnitz besucht Verband der Behinderten

Beratung für alle Lebenslagen

Freitag
04.10.2024, 14:32 Uhr
Autor
emw
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Zum Verband der Behinderten kam René Leipnitz, Vorstandsvorsitzender der Kyffhäusersparkasse. Mit im Gepäck brachte er eine Beratung über das Bezahlen mit der Sparkassen-Card, und was auch wichtig ist, Kontoauflösung und Vorgehensweise bei Todesfall eines Angehörigen...

René Leipnitz, Vorstandsvorsitzender der Kyffhäusersparkasse besuchte den Verband der Behinderten in Sondershausen (Foto: Dorothea Kieper) René Leipnitz, Vorstandsvorsitzender der Kyffhäusersparkasse besuchte den Verband der Behinderten in Sondershausen (Foto: Dorothea Kieper)


Im ersten Teil der Beratung erkärte er was eine Sparkassen-Card ist, ihre Vorteile beim kontaktlosem Bezahlen und wie das funktioniert. Die Sparkassen-Card wird auch Girocard genannt und gehört zu jedem Girokonto.

An über 19 600 Geldautomaten in Deutschland kann man kostenlos damit Geld abheben. In vielen Geschäften kann man damit kontaktlos bezahlen. Herr Leipnitz ging auch auf die Vorteile des kontaktlosen Bezahlens ein, sekundenschnelles Bezahlen, keine PIN -Eingabe bei Beträgen unter 50 Euro, direkte Abbuchung hohe Sicherheit unbemerktes Bezahlen im Vorbeigehen" ist nicht möglich.

Der Chip auf der Karte ist verschlüsselt und kann nicht ausgelesen werden.Im Falle eines Betruges oder Diebstahls die Karte unter 116 116 sperren lassen. Wichtig dabei, IBAN oder Kontonummer und BLZ bereit halten, Anzeige bei der Polizei erstatten. Sollte es einmal Probleme z.B. mit der Karte geben, dann einfach die Sparkasse unter der Nummer 03632-658207 oder 03632-658208 anrufen. Im nächsten Schritt wurden uns die Vorteile der Sparkassen-App erklärt.



Man ist damit in der Lage überall den Kontostand zu kontrollieren, Überweisungen und/oder Daueraufträge einzurichten oder zu tätigen.

Nach der Beantwortung von Fragen der Anwesenden wurde über die Kontoauflösung und die Vorgehensweise bei einem Todesfall eines Angehörigen gesprochen.Die ersten Schtritte sind Einholung der Sterbeurkunde und Erbschein oder Testament Über alle notwendigen Schritte wird man auch von den Sparkassenmitarbeitern gut beraten, denn so manche Unterschrift sollte dazu hinterlegt werden.

Dies und noch viele weitere Ratschläge erfuhren wir von Herrn Leipnitz, dem wir auch hier Danke sagen wollen.
Dorothea Kieper