Ein Blick in die Statistik

Anteil der Alleinerziehenden geringer als vor 10 Jahren

Montag
23.09.2024, 11:41 Uhr
Autor
red
veröffentlicht unter:
Nach vorläufigen Ergebnissen des Mikrozensus waren 2023 in Thüringen rund ein Viertel (23,8 Prozent) der insgesamt 209.000 Familien* mit minderjährigen Kindern Alleinerziehende. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, ist damit der Anteil der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in den letzten 10 Jahren leicht gesunken...

Dennoch waren im Jahr 2023 Alleinerziehende im Freistaat etwas stärker vertreten als im Bundesdurchschnitt. Von den 8,5 Millionen Familien mit Kindern unter 18 Jahren waren in Deutschland 19,9 Prozent Alleinerziehende. Mehr als die Hälfte der Thüringer Familien mit Kindern unter 18 Jahren waren Ehepaare (54,0 Prozent) und 22,2 Prozent waren Lebensgemeinschaften.

Alleinerziehende sind nach wie vor in der Mehrzahl Frauen (82,6 Prozent): Insgesamt gab es 2023 in Thüringen 41.000 alleinerziehende Mütter und 9. 000 alleinerziehende Väter.

Die Zahl der minderjährigen Kinder, die bei nur einem Elternteil lebten, ist in den letzten 10 Jahren leicht um 4. 000 auf 71.000 Kinder gesunken (-5,7 Prozent), während die Gesamtzahl der Kinder unter 18 Jahren um 41. 000 auf 333.000 Kinder gestiegen ist (+13,9 Prozent). Damit lebte 2023 etwa jedes 5. Kind (21,3 Prozent) entweder bei Mutter oder Vater, während es 10 Jahre zuvor noch jedes 4. Kind war (25,7 Prozent).

Insgesamt stieg die durchschnittliche Zahl minderjähriger Kinder je Familie in den letzten 10 Jahren von 1,47 auf 1,59 Kinder. Die durchschnittliche Zahl Minderjähriger bei Alleinerziehenden veränderte sich von 1,41 auf 1,42 Kinder je Alleinerziehenden dagegen kaum.

*Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende mit Kindern im Haushalt. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder die mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.