Buchholz-Steigerthal

Erdfall vergrößert sich

Dienstag
17.09.2024, 16:13 Uhr
Autor
red
veröffentlicht unter:
Der Erdfall zwischen Buchholz und Steigerthal vergrößert sich weiterhin. Inzwischen hat sich der Erdfall über die zweite Fahrbahnhälfte der Kreisstraße und weite Teile des Seitenstreifens ausgebreitet und erhebliche Risse im verbliebenen Straßenkörper verursacht, meldet das Landratsamt...

Erdfall an der Landstraße zwischen Buchholz und Steigerthal (Foto: Pressestelle Landratsamt) Erdfall an der Landstraße zwischen Buchholz und Steigerthal (Foto: Pressestelle Landratsamt)


„Aktuell ist festzustellen, dass der Erdfall noch nicht zur Ruhe gekommen ist und sich weiter ausbreitet“, so Dirk Schimm, der zuständige 2. Beigeordnete des Landkreis Nordhausen.

Durch die anhaltenden Setzungen des Erdfalls sei eine kurzfristige Sanierung nicht möglich, deshalb werde jetzt die Möglichkeit einer temporären Umfahrung des Erdfalls durch eine provisorische Straße geprüft. „Hierzu müssen jedoch weitere Vorleistungen, wie beispielsweise Vermessungs- und Straßenplanungen, Absprachen mit den betreffenden Grundstückseigentümern sowie geotechnische Untersuchungen im Bereich der Umfahrungsstrecke erbracht werden“, so Schimm.

Erdfall an der Landstraße zwischen Buchholz und Steigerthal (Foto: Pressestelle Landratsamt) Erdfall an der Landstraße zwischen Buchholz und Steigerthal (Foto: Pressestelle Landratsamt)


Anfang August kam es zu dem Erdfall, hierbei war die Kreisstraße bis zu einem Drittel in einen Krater abgerutscht, was eine Vollsperrung der Straße erforderlich machte. Kurz darauf hat die Landkreisverwaltung eine Begehung und Beprobung durch einen Bodengutachter sowie das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz veranlasst. Die Ergebnisse zeigen, dass der Erdfall eine Breite sowie Tiefe von etwa fünf Metern hat. Weiterhin ergaben die geotechnischen Untersuchungen, dass auch um den Erdfall herum nicht überall tragfähiger Boden vorhanden ist, was eine Sanierung zusätzlich erschwert. Deshalb ist momentan nicht absehbar, wann die Vollsperrung aufgehoben werden kann.