Ein Blick in die Statistik

Zahl der Wohngeldhaushalte fast verdoppelt

Montag
16.09.2024, 10:49 Uhr
Autor
red
veröffentlicht unter:
Am 31.12.2023 bezogen 42 565 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 20 115 Haushalte bzw. 89,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor…

Hintergrund für den Anstieg der Zahl der Wohngeldhaushalte ist das Inkrafttreten des „Wohngeld-Plus-Gesetzes“ zum 01.01.2023. Somit bezogen 4,0 Prozent aller Thüringer Privathaushalte* am Jahresende 2023 Wohngeld. 2022 lag der Anteil bei 2,1 Prozent.

Rund zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (28 445 Haushalte bzw. 66,8 Prozent) waren 1-Personen-Haushalte, 15,9 Prozent (6 780 Haushalte) waren 2-Personen-Haushalte und 6,2 Prozent (2 645 Haushalte) waren 3-Personen-Haushalte. Bei 5,5 Prozent (2 360 Haushalte) handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen und bei weiteren 5,5 Prozent (2 330 Haushalte) um Haushalte mit 5 und mehr Personen. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 235 Euro (Ende 2022: 145 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte 236 Euro (Ende 2022: 145 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten** 224 Euro (Ende 2022: 164 Euro).

Ende 2023 waren 41 750 bzw. 98,1 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 19 950 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden 89,2 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (37 225 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer bezogen 4 525 reine Wohngeldhaushalte (10,8 Prozent) einen Lastenzuschuss.

64,9 Prozent der Haupteinkommensbezieher in reinen Wohngeldhaushalten (27 080 Haushalte) waren Rentner bzw. Rentnerinnen und Pensionäre bzw. Pensionärinnen. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbezieher lag bei 25,4 Prozent (10 615 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 4,1 Prozent (1 700 Haushalte).

Rund jeder 50. Wohngeldhaushalt (815 Haushalte bzw. 1,9 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten 760 bzw. 93,3 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 55 bzw. 6,7 Prozent Leistungen als Lastenzuschuss.

*Privathaushalte – Erstergebnisse des Mikrozensus 2022 bzw. 2023

**Dabei handelt es sich entweder um Haushalte, in denen die antragstellende Person Empfänger
bzw. Empfängerin von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber
mindestens einer der übrigen Mitbewohner bzw. eine der Mitbewohnerinnen, oder um Haus-
halte, in denen die antragstellende Person selbst wohngeldberechtigt ist, in deren Gesamthaus-
halt aber auch Transferleistungsempfänger bzw. -empfängerinnen leben.