Polizeibericht

Zwei mal in einer Nacht erwischt

Sonnabend
31.08.2024, 20:40 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Kurz nach Mitternacht befanden sich Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser im Rahmen der Streifentätigkeit gegen 00:15 Uhr auf der B4, Ortsumfahrung Sondershausen. Vor sich stellten die Kräfte einen Pkw fest, der deutliche Schlängellinien fuhr...

Auf gerader Strecke überfuhr der Fahrzeugführer die doppelte Sperrlinie, blendete im Gegenverkehr das Fernlicht nicht ab und gab nicht nachvollziehbare Signale mit den Fahrtrichtungsanzeigern. Da die Beamten hierdurch erhebliche Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers hatten, stoppten sie den Pkw schließlich am Schernberger Holzeck.

Hier konnte der 38-jährige Peugotfahrer keinen gültigen Führschein vorzeigen. Schnell kamen die Beamten dahinter, dass man nicht vorzeigen kann, was man nicht hat. Als wäre das nicht schon schlimm genug, war der Fahrzeugführer mit seiner Familie im Auto unterwegs, obwohl er zuvor Alkohol und berauschende Substanzen zu sich genommen hatte.

Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von über 0,8 Promille, ein Drogenvortest wies auf die Einnahme von Cannabis hin. Der Mann durfte die Beamten zur Blutentnahme ins Krankenhaus begleiten. Ihm wurde mehrfach verdeutlicht, dass er innerhalb Deutschlands keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge führen dürfe.

Nachdem der Herr aus den Maßnahmen entlassen wurde, setzten die Beamten ihre Streifentätigkeit fort und staunten nicht schlecht, als das gleiche Fahrzeug mit dem gleichen Fahrer gegen 01:20 Uhr durch Schernberg fuhr. Es folgte die erneute Kontrolle, bei der sich der Mann nicht mehr so erfreut zeigte.

Da die Beamten zuvor mit Engelszungen auf den Herrn eingeredet hatten, dieser jedoch eine erhebliche Belehrungsresistenz an den Tag legte, folgte die erste Strafe gleich auf dem Fuße. Durch die Beamten wurde das Fahrzeug des Herrn beschlagnahmt, um weitere Fahrten mit dem Pkw durch ihn unterbinden zu können. Der Herr durfte erneut mit ins Krankenhaus kommen, wo eine weitere Blutentenahme durchgeführt wurde. Folglich sammelte er innerhalb von etwas über einer Stunde zwei Anzeigen wegen Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Trunkenheit im Straßenverkehr, wegen derer er sich jetzt verantworten muss.