Artern

Terminverschiebung für geplante Batterierecyclinganlage

Donnerstag
22.08.2024, 13:02 Uhr
Autor:
emw
veröffentlicht unter:
Laut Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) wird der Erörterungstermin für die im Industriegebiet Kyffhäuserhütte der Stadt Artern geplante Batterierecyclinganlage verschoben...



Der ursprünglich für den 24. September im Bergpalast im Burghof Kyffhäuser vorgesehene Termin sei wegen des großen Umfangs der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Einwendungen nicht zu halten. Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Insgesamt sind beim TLUBN bis zum Ablauf der Frist am 22. Juli 1.472 Einwendungen eingegangen, davon 49 als Einzeleinwendungen sowie 1.423 Unterschriften. Die weit überwiegende Zahl der Einwendungen hatte die Bürgerinitiative übergeben. Unabhängig von ihr sind 48 Einwendungen eingegangen. Die erste Sichtung der Einwendungen habe laut TLUBN ergeben, dass diese zum Teil sehr detailliert und umfassend sind und sich auf ein breites Themenspektrum beziehen. Das reiche von Belangen des Immissionsschutzrechts, der Anlagensicherheit und des Brandschutzes über solche des Wasser-, Natur- und Artenschutzes bis hin zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das TLUBN teilt mit, dass es sich als Genehmigungsbehörde beim Erörterungstermin sehr gründlich und bis in die Einzelheiten mit den Einwendungen befassen wird und deshalb eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung unverzichtbar sei. Gründlichkeit habe hier höchste Priorität und überwiege das Interesse an einer schnellen Bearbeitung. Die Einwendungen werden zunächst inhaltlich kategorisiert, das heißt den unterschiedlichen Themen zugeordnet. Anschließend werden die für diese Themen fachlich zuständigen Behörden für Stellungnahmen zur rechtlichen und fachlichen Bewertung einbezogen. Erst wenn eine fundierte und vollständige Würdigung aller Einwendungen vorliege, könne der Erörterungstermin stattfinden. Wann es soweit sein wird, sei derzeit noch nicht sicher.

Die förmliche Bekanntmachung der Verschiebung erfolgt am 02. September 2024 im Thüringer Staatanzeiger und auf der Homepage des TLUBN.