Landratsamt informiert

Grundwassernutzung und geologischen Untersuchung

Donnerstag
15.08.2024, 17:25 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Nordhausen weist darauf hin, dass auf dem neu eingerichteten Onlineportal „Bohranzeige Thüringen“ unter www.bohranzeige.thueringen.de Bohrungen und geophysikalische Untersuchungen online angezeigt werden können...

Dies betrifft grundsätzlich alle Bohrungen, die mit einer Grundwassererschließung bzw. -nutzung verbunden sind. Ebenso anzeigepflichtig sind geologische Untersuchungen wie zum Beispiel Rammbohrungen. Konkret bedeutet dies, dass Bohrungen u.a. für Brunnen zur Gartenbewässerung bzw. Trink-/Brauchwassergewinnung, Grundwasser-Wärmepumpen, Grundwassernutzung zur Beregnung für landwirtschaftliche Nutzflächen, vertikale Erdwärmesonden sowie Grundwassermessstellen auf diesem Portal anzuzeigen sind.

Die Untere Wasserbehörde fordert für Brunnenbohrungen ein versiertes Bohrunternehmen mit hydrogeologischem Sachverstand zu beauftragen, um einen fachgerechten Brunnenausbau unter Einhaltung der wasserrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten und um Grundwasserverunreinigungen während der Bauausführung zu vermeiden. I.d.R. übernehmen die Brunnenbauunternehmen auch die Formalitäten der Antragstellung und die Betreuung des Vorhabens.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bohrungen mit Grundwassererschließung mindestens drei Monate vor Baubeginn anzuzeigen sind. Für diese anzeigepflichtigen Bohrungen erhält der Antragsteller eine Anzeigebestätigung als wasserrechtliche Entscheidung (ggf. mit Auflagen). Für genehmigungspflichtige Bohrungen, wie z.B. Bohrungen in Überschwemmungs- oder Trinkwasserschutzgebieten, für Geothermie oder gewerbliche Brunnen, erfolgt ein Genehmigungsverfahren. Die Frist für die Bearbeitung des Antrages beginnt mit Vorlage der vollständigen und aussagefähigen Antragsunterlagen. Der Antragsteller erhält hierbei nach positivem Ausgang des Verfahrens eine wasserrechtliche Erlaubnis (ggf. mit Auflagen).

Die eingegangenen Anzeigen/Anträge werden durch die zuständige Behörde beschieden und der Bescheid auf postalischem Weg an den Antragsteller übermittelt. Infolge der nunmehr möglichen online-Beantragung entfallen die bei Einzelfällen erforderlichen parallelen Anzeigen nach anderen Gesetzen wie dem Geologiedatengesetz, dem Bundesberggesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz/Thüringer Wassergesetz. Ebenfalls kann im Antragsportal die Bohrbeginnanzeige eingestellt werden. Hinweise zu den gesetzlichen Anzeige-, Erlaubnis- oder Zulassungspflichten für Vorhaben, bei denen das Grundwasser entnommen, zutage gefördert, abgeleitet bzw. genutzt wird, sind auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/wasser/grundwasser/zulassungsverfahren-grundwasser einzusehen.

Ist für zweckbestimmte Grundwasserentnahmen im Genehmigungsverfahren eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wird der Antragsteller von der zuständigen Behörde nach erfolgter Bohranzeige über die ggf. zu vervollständigen vorhabenbezogenen Antragsunterlagen informiert. Befinden sich die Vorhaben in einem Wasserschutzgebiet, bedarf es i.d.R. eines Antrages auf Befreiung, der nachfolgend unter https://tlubn.thueringen.de/wassser/wasserversorgung-abwasser/wasser-und-heilquellenschutzgebiete abrufbar ist.

Dirk Schimm, der zuständige Zweite Beigeordnete des Landkreises, begrüßt die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung, welche mit erheblichen Erleichterungen für die Antragsteller verbunden ist. Er verweist auf die Notwendigkeit der Bohranzeigen, um einen aktuellen Überblick über die Grundwasserentnahmen auf dem Gebiet des Landkreises zu erhalten, da das Grundwasser hauptsächlich zur Sicherung des Trinkwassers herangezogen wird und die Pegelstände stetig sinken. So ist ein sparsamer und umweltschonender Umgang mit der knappen Ressource Grundwasser geboten.

Aufgrund der begrenzten Grundwasser-Ressourcen wird der Landkreis auch in Zukunft vermehrt Kontrollen von Grund- und Oberflächenwasserentnahmen vor Ort durchführen. Und für illegale Brunnenbohrungen und Wasserentnahmen wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet, welches mit einem Bußgeld und ggf. mit einer Nutzungsuntersagung/Rückbauverfügung endet.

Für Rückfragen steht die Untere Wasserbehörde unter der E-Mail-Adresse wasser@lrandh.thueringen.de zur Verfügung.