Landtagswahl

Zwei Stimmen entscheiden

Donnerstag
15.08.2024, 10:42 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Wenn am 01. September der Thüringer Landtag gewählt wird, haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Wie die eingesetzt werden können, erklärt der Landeswahlleiter...

Bei der Landtagswahl am 1. September 2024 hat jede Wählerin und jeder Wähler 2 Stimmen:
  • eine Wahlkreisstimme für die direkte Wahl eines Bewerbers bzw. einer Bewerberin in seinem bzw. ihrem Wahlkreis (auf der linken, schwarz bedruckten Hälfte des Stimmzettels)
  • eine Landesstimme (Verhältniswahl) für die Wahl der Landesliste einer Partei (auf der rechten, grün bedruckten Hälfte des Stimmzettels).


Der Wähler hat die Möglichkeit, Wahlkreis- und Landesstimme an den Wahlkreisbewerber und die Landesliste ein und derselben Partei zu vergeben. Jedoch steht es dem Wähler frei, seine beiden Stimmen unabhängig voneinander zu vergeben im Rahmen des sogenannten Stimmensplittings. Ferner kann der Wähler auch nur ein Kreuz setzen: Falls der Wähler nur mit einer Stimme votiert, dann wird die nicht abgegebene Stimme als ungültig gezählt.

Durch die Wahlkreisstimme (Personenwahl) auf der linken Seite des Stimmzettels wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Thüringer Landtag gewählt. Als gewählt gilt der Bewerber, der in dem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereint. Der Freistaat Thüringen wird zur Landtagswahl in insgesamt 44 Wahlkreise eingeteilt, das heißt, es gibt 44 Wahlkreismandate.

Die Landesstimme unterscheidet sich durch die grüne Schrift und kann auf der rechten Stimmzettelhälfte abgegeben werden. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für die Landesliste einer bestimmten Partei. Die Landesstimme ist die maßgebende Stimme für die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Thüringer Landtag erringt. Bei der Vergabe der Landesstimme hat der Wähler in Thüringen am 1. September 2024 die Auswahl zwischen 15 Parteien.