Ein Blick in die Statistik

5.500 Mal Hilfe zum Lebensunterhalt

Mittwoch
14.08.2024, 12:17 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Am 31.12.2023 erhielten in Thüringen 5 510 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt davon 3 665 außerhalb von und 1 840 Personen in Einrichtungen...

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik war das gegenüber dem Vorjahresstichtag ein Rückgang um 35 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bzw. 0,6 Prozent.

935 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (17,0 Prozent aller Leistungsempfänger und -empfängerinnen) bezogen Ende 2023 Hilfe zum Lebensunterhalt. Weitere 190 Personen bzw. 3,4 Prozent befanden sich im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. Mehr als die Hälfte der Hilfebedürftigen (3 175 Personen bzw. 57,6 Prozent) waren im Alter von 25 bis unter 65 Jahren und 1 210 Personen (22,0 Prozent) 65 Jahre und älter. Das Durchschnittsalter betrug 48,5 Jahre.

Die 5 510 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger lebten in 5 290 Personengemeinschaften, davon 65,1 Prozent (3 445 Personengemeinschaften) außerhalb von Einrichtungen und 34,8 Prozent (1 840 Personengemeinschaften) in Einrichtungen. Der durchschnittliche Bruttobedarf für Personengemeinschaften außerhalb von Einrichtungen lag im Jahr 2023 bei monatlich 868 Euro (2022: 773 Euro). Nach Abzug aller Einkommen betrug der durchschnittliche monatliche Nettobedarf 627 Euro (2022: 546 Euro).

Für Hilfe zum Lebensunterhalt wurden im Jahr 2023 von den öffentlichen Haushalten insgesamt
36,2 Millionen Euro als Bruttoausgaben aufgewendet. Das waren 7,3 Millionen Euro bzw. 25,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen für Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 3,2 Millionen Euro (2022: 2,6 Millionen Euro) verausgabten die Träger dieser Sozialhilfeart 33,0 Millionen Euro netto und damit 6,7 Millionen Euro bzw. 25,4 Prozent mehr als 2022.

Ab Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung ist keine grundsätzliche Additivität der Daten gegeben. Zudem werden auch Durchschnittswerte nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren.