Landkreis Eichsfeld

Barrierefreiheitsförderprogramm bezuschusst Maßnahmen

Dienstag
06.08.2024, 13:42 Uhr
Autor:
en
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Im Dezember 2023 wurde der „Aktionsplan für Menschen mit Behinderung 2023 – 2028“ verabschiedet. Nun ruft die Behindertenbeauftragte Janett Pfaff die Kommunen, die freien Träger, Fachämter sowie Betroffene und Einwohner des Landkreises Eichsfeld noch einmal dazu auf, sich an der ersten Fortschreibung zu beteiligen.

Hintergrund des Aufrufes ist das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm. Dieses bezuschusst Einzelmaßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit, welche im Aktionsplan festgelegt werden, mit einem Zuschuss von 80 Prozent. In der Vergangenheit wurden diese mit 50 beziehungsweise 60 Prozent gefördert. Voraussetzung für eine 80-prozentige Förderung ist, dass die Maßnahmen im Aktionsplan einzeln benannt werden, wofür nun eine Fortschreibung erforderlich ist.

Sollten Sie also Maßnahmen planen, die zuschussfähig nach dem Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm sind, können Sie diese bis zum 31.08.2024 per E-Mail, postalisch oder persönlich bei der Kommunalen Behindertenbeauftragten einreichen:

Kommunale Behindertenbeauftragte
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
E-Mail: behindertenbeauftragte@kreis-eic.de
Tel.: 03606 650-1070

Alle angemeldeten Einzelmaßnahmen werden unter Beachtung des Datenschutzes zur Einsichtnahme auf der Webseite des Landkreises Eichsfeld unter www.kreis-eic.de/behindertenbeauftragte veröffentlicht. Eine Einspruchsfrist wird festgelegt.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Einzelmaßnahmen Teil der Fortschreibung des Aktionsplanes. Neben der Einreichung der Maßnahmen kann natürlich auch zu allen anderen Punkten des Aktionsplanes Stellung genommen werden. Vorschläge, Änderungswünsche und Ergänzungen werden gerne entgegengenommen.