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Die Doppelzüngigkeit der Herrschenden

Donnerstag
25.07.2024, 19:12 Uhr
Autor:
psg
veröffentlicht unter:
Führen wir uns zuerst den Amtseid der zu vereidigenden Bundesminister vor Augen: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“ Mit diesem Zitat beginnt ein Leserbrief...


Dazu gehört auch der Artikel 5 des Grundgesetzes, hier der Absatz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Dem entgegen steht das vollzogene Verbot des Magazins „COMPACT“, willkürlich entschieden durch Innenministerin Nancy Faeser. Das Innenministerium berief sich in einer Pressemitteilung darauf, dass auch Unternehmen „unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden“ können und warf den Unternehmen hinter COMPACT vor, „sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes“ zu richten."

Der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, analysiert diesen Vorgang aus juristischer Sicht: „Nach Art 9. Abs. 2 des Grundgesetzes dürfen Vereinigungen nur verboten werden, wenn sie gegen Strafgesetze verstoßen, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Völkerverständigung richten. Der Begriff der ‚freiheitlichen demokratischen Grundordnung‘ wird von dieser Bundesregierung inzwischen auch so verstanden, dass die Delegitimierung und Verächtlichmachung der Regierung und menschenverachtende Hetze‘ darunterfallen.“

Maaßen stellt klar: „Die von Faeser in diesem Zusammenhang monierten Meinungsäußerungen sind nicht strafbar, egal, ob sie einem gefallen oder nicht. Diese Linksradikale auf dem Stuhl der Verfassungsministerin ist derzeit die größte Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie. Sie muss abgesetzt werden.“

Dabei ist sich Frau Faeser nicht zu schade, einen Gastbeitrag im Magazin „Antifa“ zu veröffentlichen. Es gilt ja schließlich auch bei ihr der Artikel 5 GG. Demgegenüber steht natürlich auch die Pressefreiheit eines Herrn Böhmermann, von dem der von mir allseits geschätzte Harald Schmidt sagt: „Ich wusste schon früh, dass es Böhmermann als Moderator nie schaffen würde – aber dass er es als Krawallschachtel sehr weit bringen würde, wusste ich auch.“

Böhmermann hat ein Gedicht über Recep Erdoğan geschrieben, in dem Erdoğan auf übelste, menschenverachtende und rassistische Weise beleidigt wird, hier ein Auszug:

„Sackdoof, feige und verklemmt
ist Erdoğan, der Präsident“...

...“Und selbst abends heißt’s statt schlafen
Fellatio mit hundert Schafen“.

Den gesamten Wortlaut möchte ich hier nicht schreiben, er ist mir zu primitiv. Das komplette Werk ist im Netz zu googlen. Man kann zu Recep Erdoğan stehen wie man will, aber er ist der Repräsentant eines souveränen Staates, auch für ihn gelten Menschenrechte. Nach sechs Jahren Rechtsstreit wurde Böhmermann vom Bundesverfassungsgericht „bestraft“. Er darf 18 der 24 Zeilen aus seinem „Schmähgedicht“ nicht mehr wiederholen. Aua!

2023 bekam Böhmermann für die Fernsehsendung „ZDF Magazin Royale“ den Grimme-Preis. Hier sieht man deutlich, wie verkommen große Teile unserer Gesellschaft geworden sind. Compact wurde wegen seiner regierungskritischen Haltung einfach verboten, Böhmermann bekommt für seine fäkalsprachigen Ergüsse den Grimme-Preis. Leben wir noch in einem demokratischen Deutschland?

Wir leben in einem Land, in dem ein Landesvorsitzender einer Partei für den Spruch „Alles für D...“ von einem Gericht zu 13000 Euro Geldstrafe verurteilt wird. Was hätte er denn sagen sollen?

Alles GEGEN Deutschland? Oder: NICHTS für Deutschland? Das ist doch nicht das, was er fühlt und wofür er als Patriot steht. Dasselbe Gericht verurteilt ihn in einem zweiten Verfahren zu einer nochmaligen Geldstrafe für etwas, was er angeblich GEDACHT hat, denn ausgesprochen hat Björn Höcke diesen Satz nicht. Verurteilen wir jetzt schon Menschen dafür, was sie (vermeintlich) denken?

Diese Urteile wurden in einem Gerichtsgebäude gefällt, an dem außen der Spruch „JEDEM DAS SEINE“ eingemeißelt ist. Derselbe Spruch steht über dem Tor des KZ Buchenwald, jenem Ort, in dem so furchtbare Dinge geschehen sind! Makaberer geht es nicht!

Dafür darf man, wie Claudia Roth, schon mal mit einem Antifa – Mob marschieren, der lautstark „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ skandiert. Robert Habeck, Kinderbuchautor und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, behauptet sogar (Zitat): „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.“ Erinnern wir uns an den Amtseid der Bundesminister.

Den Vogel schießt allerdings Frau Göring-Eckardt ab. Sie rief ihren grünen Parteitagsdelegierten im Jahr 2015 zu: „Deutschland wird bunter werden. Ja, wie toll ist das! Das haben wir uns immer gewünscht!“ Oder: „Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich sage euch eins: Ich freu mich drauf!“ Die Resultate der „Bunten Bereicherung“ sind bekannt, die Worte Göring-Eckardts sind ein Schlag ins Gesicht der Opfer von Migrantengewalt, eine Verhöhnung der dabei zu Tode Gekommenen!

Welches Deutschland wollen wir? Eines mit unaufrichtigen, vielleicht verlogenen Politikern, die gegen das Volk regieren oder eines mit rechtschaffenen, patriotischen Politikern, denen Deutschland am Herzen liegt? Die Antwort werden die Wahlen zeigen.
Peter Wohlfahrt, Nordhausen