Von Lust aufs Fest und privaten Parkplatzbetreibern

Post an die Redaktion

Dienstag
23.07.2024, 16:18 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Der Leserbrief einer enttäuschten Besucherin des Bahnhofsfestes im Mai ging heute in der redaktion ein. Grund für die Enttäuschung ist aber nicht das Fest, vielmehr die Täuschung der Parkenden...

"Wertes nnz-Redaktionsteam,
ich wende mich an Sie, um meinen Unmut auszudrücken. Mir ist bewusst, dass Sie nicht der richtige Adressat dafür sind, aber vielleicht besteht Interesse.

Zur Erklärung: Vom 10. bis 12. Mai 2024 fand in Nordhausen das große Bahnhofsfest statt. Auf den Werbeplakaten wurde am 12.05.2024 zum verkaufsoffenen Sonntag eingeladen. Eigentlich eine tolle Sache!

Mit Vorfreude und schönem Wetter im Gepäck wollte ich an diesem herrlichen Sonn- und Muttertag gemeinsam mit den Kindern zum Fest und ein wenig in den angrenzenden Geschäften und auf dem Markt rund um den Bahnhof bummeln gehen.

Da wir von auswärts kommen, parkte ich mein Auto am frühen Nachmittag auf der Parkfläche in der Emil-Reichardt-Straße 2. Die angrenzenden Läden, wie z.B. DM, LIDL, TAKKO, nehmen gewöhnlich an den verkaufsoffenen Sonntagen der Stadt teil, aber der schien diesmal nicht stattzufinden. Einige Leute - darunter auch wir - standen etwas irritiert vor den verschlossenen Türen der Geschäfte und des Parkhauses in der Südharzgalerie. Immernoch nichts Böses ahnend und weil wir extra hergekommen waren, schlenderten wir trotzdem eine knappe Stunde über den Markt mit den fliegenden Händlern rund um den Bahnhof, gingen ein Eis essen und fuhren dann etwas enttäuscht wieder nach Hause.

Neun Tage später bekam ich dann überraschend Post von der Parkdepot GmbH mit einer Zahlungsaufforderung für den begangenen Parkverstoß in Höhe von stolzen 45 Euro für eine knapp einstündige Parkdauer auf dem o.g. Parkplatz.
Dagegen half kein offizieller Einspruch, kein Bitten um Kulanz, keine ausführlichen Erklärungen am Telefon oder per Mail, dass wir nur wegen des angekündigten, verkaufsoffenen Sonntags angereist waren und deshalb dort geparkt haben.

Das Sonntagsshopping hat nicht stattgefunden und Kaufbelege der Geschäfte kann ich somit für diesen Tag und Stunde nicht vorweisen, also wurde ich weiter angemahnt, die Vertragsstrafe in voller Höhe pünktlich zu zahlen. Letztendlich habe ich widerstrebend nachgegeben und für die Zukunft daraus gelernt.

Was ich aber gern wissen würde: Haben die zahlreichen anderen Pkws, die an diesem Tag mit mir auf dem Parkplatz standen, auch so viel Geld fürs Parken zahlen müssen? Dann hat sich das Fest wenigstens für den Betreiber der Parkfläche finanziell gelohnt."

So schrieb unsere Leserin, der wir hier versichern können: Doch! Die anderen "Falschparker" haben mit Sicherheit dasselbe Prozedere durch. Da kann man nun auf die Parkdepot GmbH schimpfen wie man will, aber ihr Geschäftsmodell ist ein profitables. Und dazu gehört nichts weiter als jemand, der diese Wegelagerei gestattet.