Die Polizei informiert:

Hinweise zum Verbreiten von Kettenbriefen

Montag
15.07.2024, 16:15 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Am Sonntag wandten sich Bürger aus Bad Frankenhausen an die Polizeiinspektion Kyffhäuser. Sie hatten auf verschiedenen Social-Media-Plattformen Einträge wahrgenommen, in den eine Person aus der Ortschaft unter der Angabe personenbezogener Daten in der Öffentlichkeit verächtlich gemacht wurde...

Die betreffende Meldung wurde zudem in anderen Foren weiterverbreitet.

Dieses Handeln stellt Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Strafgesetzbuch dar. Wer Personen in der Öffentlichkeit verächtlich macht oder diese Meinungen geeignet ist, die Person öffentlich herabzuwürdigen, wenn diese Tatsachen nicht erweislich wahr sind, erfüllt den Straftatbestand der Üblen Nachrede. Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. Das Offenlegen persönlicher Daten in sozialen Medien wie Name, Anschrift, Kraftfahrzeugkennzeichen u.ä. kann ebenso Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung darstellen.

Im Rahmen der rechtlichen Bewertungen wurden dementsprechende Ermittlungsverfahren, unter dem genannten Anfangsverdacht, eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin, dass ein weiteres Verbreiten dieser/solcher Meldungen strafrechtlich geprüft wird und rät von dem Fertigen und Teilen des betreffenden Beitrags ab.