Landtagswahl

Wahlvorschläge noch bis Donnerstag

Montag
24.06.2024, 11:48 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag können noch bis Donnerstag dieser Woche, um 18 Uhr Parteien oder Wahlberechtigte ihre Wahlvorschläge einreichen und darüber hinaus die Mängel in den Unterlagen beseitigt werden, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen…

„Außerdem sind bis zum 27. Juni 2024 die Kreiswahlvorschläge dem Kreiswahlleiter und die Landeslisten dem Landeswahlleiter schriftlich im Original und mit allen Anlagen zu übermitteln“, führt der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger aus.

Neben dem Kreiswahlvorschlag bzw. der Landesliste sind die Zustimmungserklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, die Bescheinigungen der Wählbarkeit, bei Parteibewerberinnen und -bewerbern die Niederschrift über die Wahlversammlung der Bewerberinnen und Bewerber sowie eine Versicherung an Eides statt einzureichen.

Wahlberechtigte oder Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl vertreten sind, müssen zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen noch 250 gültige Unterstützungsunterschriften bei Wahlkreisvorschlägen und 1 000 gültige Unterstützungsunterschriften für Landeslisten einreichen.

Vorankündigung:
Die Information, welche Parteien Landeslisten beim Landeswahlleiter eingereicht haben, wird am Donnerstag, dem 27. Juni 2024, nach dem Fristende um 18 Uhr veröffentlicht.

Die Entscheidung, welche Landeslisten letztendlich für die Landtagswahl am 1. September 2024 zugelassen werden, trifft der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung gemäß § 30 Absatz 1 Thüringer Landeswahlgesetz

am Freitag, dem 5. Juli 2024, um 10:00 Uhr
im Thüringer Landtag, Raum F101
Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt.

Die Sitzung ist öffentlich.