Ein 39-jähriger Kraftfahrzeugführer wurde am Samstagmorgen gegen 09:45 Uhr in Auleben einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei führte ein Atemalkoholtest zu dem Wert von 0,67 Promille...
Somit lag der Anfangsverdacht für eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz (0,5-Promille-Grenze) vor. Die Weiterfahrt wurde dem Betroffenen unterbunden und zeitnah ein weiteres Meßverfahren auf der Nordhäuser Polizeidienststelle durchgeführt, welches den Anfangsverdacht bestätigte. Eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde in der Folge gefertigt.