Ministerin Karawanskij fordert Abbau von Bürokratie

Novelle der Bauordnung ist unverzichtbar

Mittwoch
12.06.2024, 08:46 Uhr
Autor:
emw
veröffentlicht unter:
„Die Novelle der Bauordnung ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Thüringens in den nächsten Jahren. Wer sich gegen Entbürokratisierung und schnellere Verfahren ausspricht, schadet unserer Bauwirtschaft...

Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij (Archiv) (Foto: Eva Maria Weigand) Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij (Archiv) (Foto: Eva Maria Weigand)


Auch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger werden massiv betroffen sein, wenn die Bauordnungsnovelle nicht verabschiedet wird.


Denn dann kommen wir nicht voran bei der Entlastung angespannter Wohnungsmärkte, Verbesserung der Barrierefreiheit und Unterstützung der Energie- und Verkehrswende."

Der Entwurf der Thüringer Bauordnungsnovell steht am 13. Juni 2024 im Thüringer Landtag zur Abstimmung. Ziel der Novelle ist, die Bauwirtschaft bei der Bewältigung der enormen Herausforderungen im Bausektor in den kommenden Jahren zu unterstützen. Die Thüringer Bauordnung war zuletzt 2014 umfassend novelliert worden.

„Maximalforderungen, wie sie etwa von der Architektenkammer oder dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen aufgemacht werden, sind im politischen Willensbildungsprozess mit vielen unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren niemals vollständig umsetzbar. Wir haben jedoch mit allen Beteiligten gute Kompromisse erarbeitet, die es ermöglichen, das Bauen in unserem Land zu beschleunigen und zu verbessern. Ich appelliere daher an alle Abgeordneten, diese Chance nicht zu vertun und den Weg frei zu machen für ein zeitgemäßes Bauen in unserem Land,“ so Karawanskij (DIE Linke). Es bestehe auch in der nächsten Legislaturperiode die Möglichkeit, die vorgelegte Novelle der Bauordnung fortzuentwickeln und weitergehende Forderungen umzusetzen.

Kontraproduktiv und schädlich für die Thüringer Bauwirtschaft sei jedoch, nach mehrjähriger Arbeit die jetzt vorgelegten Verbesserungen der Baunovelle in Gänze abzulehnen.

Die Novelle der Thüringer Bauordnung war darüber hinaus notwendig, um europarechtliche Verpflichtungen erfüllen zu können. So müssen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen verfahrensrechtliche Erleichterungen für die Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen werden. Auch die Regelungen zur Bauvorlageberechtigung müssen für Personen mit Berufsbefähigungen aus anderen Mitgliedsstaaten geöffnet werden, um die Kompromissregelung mit der Europäischen Kommission umzusetzen und somit auch ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Die Forderung nach einer Kopplung der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung an die Mitgliedschaft in der Architektenkammer ist zwar nachvollziehbar, aber europarechtlich nicht haltbar.

Außerdem übernimmt die neue Thüringer Bauordnung die seit der letzten Novellierung beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung. Damit greift die Bauordnung entsprechende Forderungen der am Bau Beteiligten und die Verabredung im bundesweiten Bündnis bezahlbarer Wohnraum auf. Mit dieser Änderung ist auch gewährleistet, dass sich Planer, Bauherren oder Baubetriebe auf weitgehend gleiche materielle Regelungen in den Ländern verlassen können.

Folgende wesentliche Änderungen der Bauordnung sollen vorgenommen werden:
Entbürokratisierung

Digitale Baugenehmigungsverfahren sollen ermöglicht und damit Bauverfahren beschleunigt werden. Bislang standen einem digitalen Antrag rechtliche Hürden entgegen, die mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf beseitigt werden. Schriftform- und Unterschriftserfordernisse werden bis auf ganz wenige begründete Ausnahmen abgeschafft. Damit ist es künftig rechtssicher möglich, Bauanträge digital zu beantragen.

Energiewende
Darüber hinaus soll die Bauordnung einen Beitrag leisten, Treibhausemissionen zu reduzieren, indem verschiedene Maßnahmen zu Gunsten einer Energiewende umgesetzt werden. Auch dafür werden die materiellen Anforderungen fortentwickelt. Die Novelle ermöglicht es Hausbesitzer:innen auch nachträglich, Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende zu ergreifen.

So werden die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Doppel- und Reihenhäusern erleichtert, indem die vorgeschriebenen Abstände zu Brandwänden verringert werden. Geräuscharme Wärmepumpen können an der Grundstücksgrenze errichten werden. Dafür müssen keine Abstandsflächen eingehalten werden. Auf Bestandsgebäuden sollen bis zu 40 cm Wärmedämmung aufgebracht werden können, was nach bisherigem Recht abstandsflächenrechtlich unzulässig war.

Die Errichtung von Solarparks in entsprechenden Bebauungsplangebieten bzw. an Autobahnen oder übergeordneten Schienenwegen wird erleichtert. Anlagen im 200m Abstand von Autobahnen und übergeordneten Schienenwegen werden genehmigungsfrei gestellt, unter Voraussetzung der gesicherten Erschließung und der Zustimmung der Gemeinde. Der Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich soll durch den Wegfall von Abstandsflächen fortan leichter möglich werden. Die Abstände zu Wohnsiedlungen bleiben jedoch bestehen.

Mobilitätswende

Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und Große kreisangehörige Städte sollen in Zukunft die Zahl der notwendigen KFZ-Stellplätze sowie der Fahrrad-Abstellplätze selbst per Satzung regeln dürfen. Dies soll es ermöglichen, gemeindliche Mobilitätskonzepte zu berücksichtigen und ggf. weniger KFZ-Stellplätze zu fordern. Andererseits sollen künftig auch geeignete Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden müssen, wenn ein entsprechender Bedarf besteht.

Bauen im Bestand
Die Bauordnung soll die Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken fortan im Rahmen der Genehmigungsfreistellung ermöglichen. Nutzbare Wohnflächen können so mit überschaubarem Aufwand geschaffen werden. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass zusätzlicher Wohnraum im Gebäudebestand geschaffen, angespannte Wohnungsmärkte entlastet und dabei gleichzeitig Flächenversiegelung durch Neubau am Stadtrand vermieden werden.

Barrierefreiheit
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sollen die Regelungen zur Barrierefreiheit in der Bauordnung erweitert werden, um u.a. mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen.

Die verbesserten Regelungen der Bauordnung betreffen die Erweiterung der barrierefreien Zugänglichkeit in Wohnungen auf den Freisitz und die schwellenlose Zugänglichkeit von Abstellräumen für Mobilitätshilfsmittel. Die baulichen Anforderungen der Barrierefreiheit sollen außerdem künftig auch für Einrichtungen des Erziehungswesens gelten. Auch künftig soll gelten, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen.

Die Maximalforderung nach grundsätzlicher Barrierefreiheit aller Wohnungen und aller öffentlichen Gebäude ist allerdings weder kurz- noch mittelfristig umsetzbar. Eine solche Regelung würde insbesondere den Wohnungsbau in Thüringen schwer beeinträchtigen, da barrierefreies Bauen deutlich höhere Kosten verursacht. Diese können unter den derzeitigen Bedingungen von Staat, Bauwirtschaft und Mieter:innen nicht getragen werden.