Der Landeswahlleiter informiert:

Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen

Freitag
07.06.2024, 11:17 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger ruft alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zur Europawahl und den Stichwahlen der Kommunalwahl am Sonntag, dem 9. Juni, auf. Erstmals dürfen auch Wahlberechtigte ab 16 Jahren ihre Stimme zur Europawahl abgeben...

"Mit der Stimmabgabe haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, die politische Richtung für diese Legislaturperiode zu beeinflussen, denn auch das Europaparlament trifft Entscheidungen für jeden Thüringer und jede Thüringerin“, erklärt der Landeswahlleiter.

Während der Öffnungszeiten der Wahllokale von 8 bis 18 Uhr kann jeder Wahlberechtigte in dem jeweiligen Wahllokal, welches auf seiner Wahlbenachrichtigung angegeben ist, seine Stimme abgeben. Eine nicht mehr auffindbare Wahlbenachrichtigung stellt dabei kein Hindernis für die Abgabe des Votums dar. Sie erleichtert dem Wahlvorstand zwar die Suche nach wahlberechtigten Personen im Wählerverzeichnis, ist aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig. Sofern der Wähler oder die Wählerin im Wählerverzeichnis eingetragen ist, genügt das Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses.

Jeder Wähler bzw. jede Wählerin wird gebeten, auch bei mitgeführter Wahlbenachrichtigung den Personalausweis oder Reisepass mit in das Wahllokal zu nehmen, da der Wahlvorstand das Vorzeigen eines Ausweisdokuments verlangen kann.

„Nachdem Sie Ihre Stimme für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament und gegebenenfalls für die Stichwahl der Kommunalwahlen abgegeben haben, falten Sie die Stimmzettel bitte so zusammen, dass die Stimmabgabe für Dritte nicht sichtbar ist. Dieses sorgfältige Falten des Stimmzettels garantiert, dass das Wahlgeheimnis gewahrt wird“, so der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger.