Ein Blick in die Statistik

Mehr minderjährige Kinder in Thüringen

Donnerstag
30.05.2024, 10:05 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Wie das Thüringer Landesamt für Statistik anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni mitteilt, lebten nach vorläufigen Ergebnissen des Mikrozensus 2023 in Thüringen 290.000 Familien* mit 451.000 Kindern...

Darunter waren 333.000 Kinder unter 18 Jahren, die in 209.000 Thüringer Familien lebten. Damit ist die Zahl der minderjährigen Kinder gegenüber 2013 von 292. 000 mit einem Plus von 13,9 Prozent stärker gestiegen als die Zahl der Familien mit minderjährigen Kindern (+10. 000 Familien bzw. +5,0 Prozent).

Die durchschnittliche Kinderzahl in Thüringer Familien nahm somit innerhalb von 10 Jahren von 1,5 auf 1,6 minderjährige Kinder je Familie zu. Dennoch liegt Thüringen damit 2023 unter dem bundesweiten Durchschnitt von 1,7 minderjährigen Kindern je Familie.

Über die Hälfte der 333.000 Kinder unter 18 Jahren (57,6 Prozent) wohnte 2023 bei verheirateten Eltern, 21,2 Prozent bei Eltern in Lebensgemeinschaften und 21,3 Prozent bei einem alleinerziehenden Elternteil. 2023 hatten 17,3 Prozent der minderjährigen Kinder in Thüringen einen Migrationshintergrund. Damit liegt Thüringen deutlich unter dem deutschlandweiten Anteil von 42,5 Prozent.

Werden alle mit ihren Eltern zusammenwohnenden Kinder unabhängig von ihrem Alter betrachtet, lebten von den insgesamt 451.000 Töchtern und Söhnen 36,6 Prozent ohne Bruder oder Schwester im Haushalt. 43,2 Prozent wohnten mit 1 Geschwisterkind und 20,2 Prozent mit 2 oder mehr Geschwisterkindern zusammen. Damit nahm der Anteil der Einzelkinder in Thüringen gegenüber 2013 zwar um 7,9 Prozentpunkte ab, lag aber trotzdem noch über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 29,8 Prozent.

*Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern im Haushalt. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.