Nordhausens Oberbürgermeister postet Gerichtsinformation

Neues von der Buchmann-Suspendierung

Mittwoch
08.05.2024, 17:40 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Lange war es sehr still um die Auseinandersetzung im Zuge der Suspendierung des Nordhäuser Oberbürgermeisters. Während in der Sache (14 Vorwürfe der Kommunalaufsicht) noch immer kein Urteil gefallen ist, gibt es nun andere Neuigkeiten …

„Am 7. Mai 2024 erhielt ich die Information, dass nunmehr das Oberverwaltungsgericht Weimar endgültig die Entscheidung über meine vorläufige Dienstenthebung vom 31. März 2023 getroffen hat. Diese war und ist, wie es schon das Verwaltungsgericht Meiningen entschieden hat, rechtswidrig. Die Beschwerde des Landrats gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde zurückgewiesen. Die ausführliche Begründung steht noch aus.“ Dieses Statement postete Kai Buchmann heute in den sozialen Netzwerken. Vom Gericht in Weimar gibt es noch keine offizielle Meldung.

Die Entscheidung, betrifft lediglich den Umstand, ob es verhältnismäßig war, den amtierenden Oberbürgermeister zu suspendieren. Für die eigentliche Streitsache, die von der Kommunalaufsicht vorgebrachten Dienstvergehen des Oberbürgermeisters, hat die Entscheidung keinerlei Bedeutung.

Wir haben das Landratsamt schriftlich um eine Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten.

update: Und da ist sie schon, die Antwort der Landkreisverwaltung:

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Weimar liegt den Verfahrensteilnehmern nunmehr ohne Begründung vor. Die von der zuständigen Disziplinarbehörde eingereichte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Meiningen ist durch das OVG Weimar zurückgewiesen worden.
Wie im letzten Jahr bereits kundgetan war die Beschwerde der Disziplinarbehörde auch erforderlich, um in den zahlreichen Disziplinarvorwürfen im Eilverfahren eine weitergehende Klärung herbeizuführen. Dies wird sich allerdings erst ermöglichen, wenn das OVG die Begründung seiner Entscheidung vorlegt. Im Übrigen ist das Disziplinarverfahren gegen den Oberbürgermeister inzwischen in maßgeblichen Punkten gemäß Paragraph 15 Absatz 4 des Thüringer Disziplinargesetzes ausgesetzt, da staatsanwaltschaftliche Ermittlungen hier den Vorrang haben.