Grundlage der Schulsozialarbeit im Kreis ist eine aktualisierte Bedarfsanalyse, die bereits im Jugendförderplan 2023-2027 festgeschrieben, vom Jugendhilfeausschuss im November 2023 goutiert wurde und ab 01.07.2024 realisiert wird...
Entsprechend der Chronologie des Jugendförderplans werden Schulen im Unstrut-Hainich-Kreis den Jugendplanungsräume Nord, Mitte und Süd zugeordnet.
Schulsozialarbeit im Unstrut- Hainich-Kreis erfolgt auch weiterhin in Zusammenarbeit mit freien Trägern der örtlichen Jugendhilfe. Hierzu zählen der Evangelische Kirchenkreis Mühlhausen, das Bildungszentrum der KAB gGmbH und der Verein Zwischenwelten, die die Kooperationsvereinbarungen entgegen nahmen.
Landrat Harald Zanker übergibt die neuen Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung Landesrichtlinie Schulsozialarbeit an freie Träger im Unstrut-Hainich-Kreis. (Foto: Pressestelle Landratsamt)
Sowohl im Primarbereich, an Förderschulen, an weiterführenden sowie berufsbildenden Schulen hat sich die Schulsozialarbeit fortlaufend etabliert. Mit der neuen Bedarfserhebung werden folgende Schulen mit Schulsozialarbeit berücksichtigt: