Internetportal des Umweltministeriums freigeschaltet

Wasserentnahme muss berichtet werden

Freitag
01.03.2024, 11:06 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Seit dem 1. Januar müssen die jährlichen Wassermengen, die aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern entnommen werden, unaufgefordert an das Thüringer Landesamt für Umwelt berichtet werden, sofern sie eine erlaubnispflichtige Menge überschreiten...

Dazu werden alle Bürger, Unternehmen und Organisationen durch die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung verpflichtet. Sie gilt bereits seit Anfang 2023 und gab allen Wassernutzern ein Jahr lang Zeit, die von ihnen entnommenen Wassermengen zu messen.

Die Meldungen sind ab sofort ausschließlich elektronisch über ein eigens dazu bereitgestelltes Internetportal auf den Seiten des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de vorzunehmen. Dort werden auch umfangreiche Informationen zur Erlaubnis- und Berichtspflicht, Ausfüllhinweise, Dokumentvorlagen sowie verständliche Videoanleitungen zur Datenübermittlung bereitgestellt.

Die Berichtspflicht gilt für alle Entnahmen aus Oberflächengewässern, die über Pumpen oder Entnahmeleitungen erfolgen. Ausgenommen ist nur der sogenannte Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser durch Schöpfen, z. B. mit Kannen oder Eimern, sowie das Tränken von Tieren. Bei Grundwasserentnahmen sind die Ausnahmen weiter gefasst. Wer einen Brunnen oder eine Quelle nur für den eigenen Haushalt nutzt, dazu zählt auch die Nutzung im eigenen Haus- oder Kleingarten, fällt in der Regel unter die Erlaubnisfreiheit. Sie gilt bis zu einer Jahresentnahmemenge von 2000 m³, bis zu der auch die Berichtspflicht entfällt. Das gilt jedoch nicht, wenn zum Beispiel über einen zentralen Brunnen in einer Gartenanlage mehrere Gartennutzer versorgt werden.

Die Kenntnis der in einem Gebiet tatsächlich entnommenen Wassermengen aus dem Grundwasser und den Oberflächengewässern ist unverzichtbarer Bestandteil der Thüringer Niedrigwasserstrategie. Sie dient dazu, einer Übernutzung der Wasservorräte vorzubeugen und das kostbare Gut Wasser fair zu bewirtschaften. Das ist umso wichtiger, seit vermehrt außergewöhnliche Hitze- und Dürreperioden auftreten.