Fünf Hinweise für die Vermietung des eigenen Autos

Vom Fahrer zum Vermieter

Sonnabend
02.03.2024, 13:13 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Aufgrund der steigenden Kosten für Sprit und Fahrzeugunterhalt entscheiden sich immer mehr Fahrer dazu, ihr eigenes Auto öfter stehen zu lassen oder es mit anderen zu teilen. Wer sich für Carsharing entscheidet, sollte dabei einige Punkte beachten. Rechtsanwalt Moritz Nickl von der Werkstattkette ATU klärt auf...

1. Versicherungspolice checken
Generell ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen verpflichtend. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die mit dem eigenen Fahrzeug verursacht werden, greift jedoch nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug. „Um auch diese Schäden abzusichern, ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert“, rät ATU Experte Nickl. „Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit anderen teilen möchten, sollten Sie die Versicherung über das Vorhaben in Kenntnis setzen und die Nutzung entsprechend absichern."

Im Falle eines Unfalls zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Anschließend folgt aber häufig eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt. Achtung: Wollen Sie Ihr Fahrzeug gewerblich vermieten, muss es bei der Zulassungsstelle dementsprechend angemeldet sein. „Zudem müssen Sie dann jährlich eine Hauptuntersuchung durchführen und die Versicherung stuft den Wagen anders ein“, informiert Jurist Moritz Nickl.

Carsharing - Wer sein Auto vermietet, sollte einige Dinge beachten.  (Foto: ATU) Carsharing - Wer sein Auto vermietet, sollte einige Dinge beachten. (Foto: ATU)


2. Einnahmen unbedingt bei der Steuer angeben
Durch die Vermietung des eigenen fahrbaren Untersatzes lassen sich laufende Fixkosten wie Steuern, Sprit oder Reparaturen teilweise querfinanzieren. Allerdings müssen alle daraus entstehenden Einnahmen steuerlich geltend gemacht werden. „Wer sein Auto nur gelegentlich vermietet, zahlt in der Regel lediglich Einkommenssteuer auf die Carsharing-Einnahmen “, weiß der Experte. Und weiter: „Stellt das Finanzamt eine gewerbliche Nutzung fest, müssen Vermieter eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen und Umsatz- sowie Gewerbesteuer zahlen“, erläutert Nickl. Das gelegentliche Teilen des Autos mit Freunden oder Familie stellt allerdings kein Problem dar.

3. Das Knöllchen kommt erstmal zu Ihnen
Ist das vermietete Auto in einen Verkehrs- oder Bußgeldverstoß verwickelt, bekommen zunächst die eigentlichen Fahrzeughalter Post von der Bußgeldstelle. Im Anschluss können sie jedoch angeben, wer das Fahrzeug gefahren hat. „Können Fahrer oder Fahrerin beispielsweise bei einem Park- oder Halteverstoß nicht ermittelt werden, bleibt der Fahrzeughalter jedoch auf den Kosten sitzen. Auch bei einem Unfall stehen Fahrzeughalter zunächst für den Schaden gerade. Danach können Sie jedoch die entstandenen Kosten bei der Versicherung des Mieters oder der Mieterin einfordern“, informiert Experte Nickl. Bei letzterem Fall können auf den Fahrzeugvermieter jedoch Selbstbeteiligungskosten oder Höherstufungen der Versicherungspolice zukommen.

4. Autovermietung am besten schriftlich festhalten
Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie vor der Autovermietung die Haftungsfragen mit der jeweiligen Person besprechen und schriftlich fixieren. Das ist wichtig, um die jeweiligen Pflichten im Fall der Fälle klar darzulegen. „Halten Sie am besten Vorschäden am Fahrzeug fest und achten Sie darauf, dass sich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Fahrzeug befindet. Dieser sogenannte Fahrzeugschein dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Zulassung des PKWs. Überprüfen Sie außerdem unbedingt, ob der oder die Mieter:in auch einen gültigen Führerschein besitzt“, zählt Moritz Nickl auf. Das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellt nämlich gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG eine Straftat dar.

5. Privates Carsharing oder via App mit externen Anbietern
Wer sein Fahrzeug gewerblich vermieten möchte, greift am besten auf eine der zahlreichen Carsharing-Plattformen zurück. „Diese fungieren als eine Art Vermittler und behalten dafür einen Teil der Gebühren ein“, erklärt Nickl. „Bei der Anmeldung müssen Autobesitzer im Vorfeld Fahrzeugschein, Fahrzeugfotos, Informationen zum Fahrzeugzustand und zur möglichen Verfügbarkeit sowie den gewünschten Mietpreis einreichen.“ Im Anschluss können sich Miet-Interessenten über die Plattform melden und weitere Modalitäten besprechen.