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Ein Tweet des Herrn Höcke

Donnerstag
15.02.2024, 14:27 Uhr
Autor:
psg
veröffentlicht unter:
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss sich wegen des Verdachts der Volksverhetzung am Landgericht Mühlhausen in einer Strafsache verantworten. Dabei soll es um einen Telegram-Post aus dem Jahr 2022 gehen. Anmerkungen dazu von Tim Schäfer...


Hintergrund ist eine Straftat, die sich in Friedrichshafen ereignet hat, bei dem ein Somalier auf offener Straße mit einem Messer zwei Menschen tötete und einem der Opfer anschließend eine Hand abtrennte. Der Täter soll dabei islamistische Parolen gerufen haben.

Herr Höcke schrieb laut Mitteilung 2022 dazu: "Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen 'Allahu Akbar' schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den 'ungläubigen' Gastgebern lebensunwertes Leben sehen." Es ist die zweite Gerichtsverhandlung, der sich Höcke wird stellen müssen, denn eine weitere Anklage wegen Verwenden einer verbotenen SA-Parole läuft auch?

Soweit zur Sache. Halt. Wie ging denn das Verfahren gegen den Täter vor einem ordentlichen deutschen Gericht aus? Das Gericht urteilte, dass der Täter aufgrund einer (festgestellten) paranoiden Schizophrenie zur Tatzeit schuldunfähig war und wies diesen in eine psychiatrische Einrichtung ein. Nur damit kein Zweifel aufkommt, unser Recht sieht für genau diese Fälle das auch so vor und es ist mal davon auszugehen, dass dies seine Rechtfertigung hat. Es ist wichtig, solche Fälle differenziert zu betrachten und die individuellen Umstände zu berücksichtigen. Die Justiz muss zwischen Schuld und psychischer Erkrankung abwägen, um gerechte Urteile zu fällen. Es ist gut so, dass es so ist.

Zurück zum LG Mühlhausen und der Strafsache wegen Volksverhetzung. In der es ja explizit um diesen Tweet aus 2022 in der Sache geht? Die Krankheit des Täters hat sich bewiesen, ein Benutzen der Parole am Rande wohl auch. Wenn im Tweet aus der Erkrankung folglich abgeleitet wird, dass die Wahrnehmung deswegen verzerrt ist, dann ist das unter Würdigung der Merkmale einer akuten Schizophrenie eine wahrscheinliche Tatsache.

Im Sinne des Strafparagraphen bleibt die Frage, ob die Tweet Aussage vor dem Komma, also „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit“… als Hass schürend zu subsumieren und abzuurteilen ist oder nicht. Dies erscheint dem Beobachter als nicht so einfach!? Spontan hat der Autor mehrere, „gute“, eher AfD ferne Bürger zur Sache befragt, unisono die Antwort, „ …das ist richtig gesagt worden“.

Es ist klar nicht repräsentativ! Die Sachfrage zum Hintergrund, nämlich auch „Volkskrankheit“ oder was in diesem Lande noch Meinungsfreiheit ist oder nicht, das ist hier eben auch zu beantworten. Es macht auch die Spannung aus und ggf. lehrt uns das Gericht und bringt uns weiter?

Im Rechtsstaat, aber Justitia hat das Wort.
Tim Schäfer