Stadt schreibt Schutzkonzept fort

Und ständig dieser Lärm

Montag
05.02.2024, 14:14 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Lärm kann krank machen, in Deutschland und Europa sind Kommunen deswegen dazu angehalten, den Krach möglichst von den Menschen fern zu halten. Auch in Nordhausen gibt es dafür einen "Lärmaktionsplan", der demnächst fortgeschrieben werden soll. Im Rathaus bittet man dazu nun um Anregung aus der Bürgerschaft...

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt die Stadt Nordhausen im Jahr 2024 ihren bestehenden Lärmaktionsplan (LAP) zum städtischen Straßennetz fort.

Im Rahmen der Fortschreibung werden zusammen mit dem beauftragten Ingenieurbüro die aktuelle rechnerische Lärmentwicklung analysiert, die Umsetzung bisheriger Lärmminderungsmaßnahmen geprüft sowie ggf. weitere Maßnahmen zur Verringerung der Lärmwirkung entwickelt.

Lärmaktionsplanung 2024 - Ausschnitt der Kartierung mit den Straßen die betrachtet werden (Foto: Stadt Nordhausen) Lärmaktionsplanung 2024 - Ausschnitt der Kartierung mit den Straßen die betrachtet werden (Foto: Stadt Nordhausen)


Die kommunale Lärmaktionsplanung dient vorrangig der Lärmreduzierung an stark befahrenen Straßen im Stadtgebiet Nordhausen zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung. Grundlage für den LAP Nordhausen ist die Lärmkartierung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Die aktuelle Lärmkartierung kann auf der Website antares.thueringen.de (Rubrik: Luft, Lärm und Emissionen) eingesehen werden.Im Zuge der LAP-Fortschreibung in Nordhausen ist eine mehrfache Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt vorgesehen. In einem ersten Schritt besteht zunächst
vom 01.02.2024 bis zum 25.02.2024 die Möglichkeit, dem zuständigen Amt für Stadtentwicklung eigene Hinweise und Anregungen zum Straßenlärm mitzuteilen. Im späteren Verlauf des Fortschreibungsprozesses erfolgt die öffentliche Beteiligung des LAP-Entwurfs mit der Möglichkeit zur Stellungnahme durch die Bürgerinnen und Bürger
sowie Träger öffentlicher Belange. Alle eingehenden Hinweise werden fachlich geprüft und finden, sofern möglich, bei der Entwicklung von Maßnahmen entsprechende Beachtung.

Hinweise und Anregungen können bis zum 25. Februar mit dem Betreff "Lärmaktionsplan" eingereicht werden unter:

verkehrsplanung@nordhausen.de

oder

Stadtverwaltung Nordhausen
Amt f. Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen