IHK bietet Unterrichtung an

Auch bewachen will gelernt sein

Freitag
05.01.2024, 09:33 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt bietet vom 26. Februar bis zum 
1. März erstmals eine Unterrichtung im Bewachungsgewerbe erstmalig im Regionalbüro in Nordhausen an...

„Das Bewachungsgewerbe nimmt eine wichtige Rolle in der Sicherheitsbranche ein. Daher ist eine qualifizierte Ausbildung von großer Bedeutung“, so Christian Böduel, Leiter der IHK-Regionalbüros Nordthüringen.

Die Unterrichtung richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach §34a Abs. 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung betraut werden sollen.

Sie umfasst eine Vielzahl von Themen wie beispielsweise das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Themenkomplexe Gewerberecht und Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste, Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt, Grundzüge der Sicherheitstechnik werden ebenfalls behandelt.

Die Teilnehmer erhalten praxisnahe Einblicke in die vielfältigen Aufgaben des Bewachungsgewerbes und werden auf die Herausforderungen ihres zukünftigen Berufsfeldes vorbereitet.

Die Anmeldung zur Unterrichtung ist persönlich in einem der IHK-Regionalbüros unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes und ggf. eines Sprachnachweises vorzunehmen. Um vorherige Terminvereinbarung (03631 908210) wird gebeten, da die Büros nicht immer besetzt sind.
Christian Böduel
Leiter Regionalbüros Nordthüringen