Neuerungen 2024

Viele Änderungen für Autofahrer im neuen Jahr

Sonnabend
30.12.2023, 13:05 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Das Jahr 2024 bringt einige Neuerungen für Autofahrer mit sich, unter anderem bezüglich alter M+S-Winterreifen und auch bezüglich höherer Kraftstoff-Preise für Verbrenner-Fahrer – und bei einigen Autofahrern wird sogar der Führerschein ungültig...

Grüne HU-Plaketten müssen zur Hauptuntersuchung
Fahrzeuge mit einer grünen TÜV-Plakette am hinteren Nummernschild müssen 2024 zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Bei bestandener HU erhalten sie für die nächsten zwei Jahre eine blaue Plakette. Neuwagen erhalten die gelbe HU-Plakette und müssen erstmalig 2027 zur Hauptuntersuchung. Fahrzeuge, die noch mit einer rosafarbenen 23er-Plakette unterwegs sind, müssen spätestens ab Februar mit einem Bußgeld rechnen und sollten schleunigst ihre HU nachholen.

M+S-Reifen ohne Bergpiktogramm verlieren ihren Winterreifen-Status
Ab Oktober 2024 sind nur noch M+S-Reifen, die auch das Alpine-Zeichen (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen, als Winterreifen zugelassen.

Reifen, die ausschließlich mit dem Kürzel „M+S“ gekennzeichnet sind, wurden nur bis Dezember 2017 produziert und zählen heute ohnehin zu den alten Eisen. Gerade bei Winterreifen sollte der Reifenzustand spätestens nach sechs Jahren genau unter die Lupe genommen und besser ein Reifentausch in Erwägung gezogen werden.

Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1965-1970
Autofahrer mit einem alten Papierführerschein, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden, müssen ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2024 in fälschungssichere EU-Führerscheine im Scheckkartenformat umtauschen. Die Jahrgänge 1953 bis 1964 hätten dies bereits vor einem Jahr beziehungsweise zwei Jahren erledigen müssen. Wer den Führerschein nicht in das neue Dokument tauscht, muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.

Neuzulassungen nur noch mit Assistenzsystemen
Neuwagen, die ab dem 7. Juli 2024 erstzugelassen werden, müssen zwingend bestimmte Assistenzsysteme an Bord haben. Unter anderem müssen die Fahrzeuge mit intelligentem Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonomen Notbremsassistenzsystemen für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, Müdigkeits-Warnsystem und einer Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock) ausgestattet sein.

Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Die Mautpflicht wird ab 1. Juli 2024 auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis unter 7,5 Tonnen ausgeweitet. Ausgenommen sind Handwerkerfahrzeuge und Wohnmobile. Diese müssen als solche erkennbar bzw. über eine dauerhaft eingebaute Wohneinrichtung verfügen. Die Lkw-Maut ist zudem seit Dezember 2023 an den CO2-Ausstoß gekoppelt.

Höhere CO2-Steuer verteuert Kraftstoffpreise
Die Bundesregierung erhöht die CO2-Steuer von bisher 30 Euro auf 45 Euro je Tonne. Durch die CO2-Einpreisung von fossilen Brennstoffen steigt ab 1. Januar 2024 auch der Preis für Benzin und Diesel um mehrere Cent pro Liter. Die bereits 2022 erhöhte Entfernungspauschale bleibt bestehen: Pendler bekommen ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent pro Kilometer.