Landratsamt informiert

Neuer Online-Service wird gut angenommen

Montag
04.12.2023, 11:51 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Um den wachsenden Aufgaben gerecht zu werden, bietet die Ausländerbehörde des Landkreises Nordhausen seit kurzem einen neuen Online-Service an. Verschiedene aufenthaltsrechtliche Anträge können jetzt komplett online gestellt werden, ohne dafür ins Landratsamt Nordhausen zu kommen...

„Damit konnten wir unsere digitale Antragsbearbeitung deutlich ausweiten und haben uns zu einem Vorreiter im Thüringer Vergleich entwickelt“, so Dirk Schimm, der zuständige Beigeordnete des Landkreises Nordhausen. „Unser neuer Service wird gut angenommen und wir erwarten im Bereich der Direktannahme von Anträgen eine spürbare Entlastung.“

Online-Anträge bietet die Ausländerbehörde beispielsweise für Aufenthaltstitel für Erwerbstätigkeit sowie Studium und Ausbildung, Aufenthalt von EU-Bürgern und deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) und Beantragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) an. Auch für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es neue Online-Anträge, für die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz sowie für Aufenthaltserlaubnisse für Ukrainer, die länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten. Alle Anträge sind mit Hinweisen zum Ablauf des Antragsverfahrens und allen erforderlichen Informationen unter https://landkreis-nordhausen.de/aufenthaltsrecht zusammengestellt und abrufbar.

Der Ausbau des digitalen Angebots ist auch aufgrund der steigenden Antragsgeschehens erforderlich. Die Zahl lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Landkreis Nordhausen sind seit 2018 von rund 3.800 auf aktuell knapp 7.200 gestiegen.

Darunter sind Menschen, die hier arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen, Einwohner der Europäischen Union, für die Personenfreizügigkeit gilt, die jedoch an die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts geknüpft ist sowie Menschen, die aus humanitären Gründen wie Flucht Asyl in Deutschland suchen. „Die Ausländerbehörde ist zentral für die Umsetzung einer erfolgreichen Migrations- und Integrationspolitik. Seien es Entscheidungen zur Anwendung des Fachkräfteeinwanderungsgesetz, des Chancenaufenthaltsrechtes, der Einbürgerung oder Abschiebungen, alles läuft hier zusammen“, so Dirk Schimm. „Seit meinem Amtsantritt beschäftige ich mich mit der Frage, wie wir das Arbeitsaufkommen in der Ausländerbehörde besser steuern können.

Täglich leisten die Mitarbeiter einen Spagat zwischen ganz unterschiedlichen Herausforderungen im Spannungsfeld einer beschleunigten Migrationsforderung und einer effizienten Einwanderungskontrolle, unser Ziel sind zügige Entscheidungen in aufenthalts- und passrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Verlängerung oder Festigung von Aufenthaltstiteln, Mitwirkung bei Visaerteilungen zum Familiennachzug, Studium- oder Arbeitsaufnahme oder die Zuständigkeit für Einbürgerungen. Mit Blick auf die gestiegenen Fallzahlen lässt sich erahnen, dass die steigende Vielfalt und Komplexität der Aufgaben nur schwer bearbeitet werden kann.“

Eine Rückverlagerung von Zuständigkeiten auf die Landesebene, durch den Aufbau einer zentralen Entscheidungsbehörde zur Prüfung und Durchführung von Anerkennungs- und Aufenthaltsverfahren zur Arbeitsaufnahme von Drittstaatsangehörigen wäre eine wesentliche Entlastung, so Schimm. Auch eine verbesserte Organisation und Durchführbarkeit von Abschiebungen und der Verzicht auf bundeslandspezifische Sonderaufnahmeverfahren für afghanische und syrischen Staatsangehörige würden zu einer Entlastung der örtlichen Ausländerbehörde führen.