Kommunalaufsicht bestätigt Rechtmäßigkeit des Urnengangs

Wahlanfechtung zur OB-Stichwahl zurückgewiesen

Mittwoch
29.11.2023, 14:56 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Die Anfechtung des Wahlergebnisses zur Oberbürgermeisterwahl in Nordhausen ist wenig überraschend von der zuständigen Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhuaaen zurückgewiesen worden. Somit ist der Wahlsieg des Amtsinhabers Kai Buchmann auch von dieser Stelle amtlich bestätigt …

Dem Wahlanfechter sei ein entsprechender Bescheid zugesandt worden, heißt es aus dem Landratsamt. „Eine Wahlanfechtung kann zur Aufhebung einer Wahl führen, wenn u.a. Gründe vorgetragen werden, die geeignet sind, das Wahlergebnis erheblich zu beeinflussen und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Wahlfehler und Wahlergebnis vorliegt. Dies ist hier nicht der Fall.“
Gemäß Paragraph 31 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes müsse zudem eine hinreichend konkrete Begründung innerhalb der Anfechtungsfrist abgegeben werden. Auch dies, so die Sprecherin des Landrats Jessica Piper, wäre in der vorliegenden Wahlanfechtung nicht in ausreichendem Maße erfolgt.

Der unterlegene Kandidat Jörg Prophet von der Nordhäuser AfD nahm den Beschluss gelassen auf und betonte, er sei froh, dass die Angelegenheit nun geklärt und die Bürger der Stadt endgültig über den Wahlausgang Bescheid wüssten. Die, unter anderem, von seiner Partei eingebrachten Zweifel seien geprüft und für nicht ausreichend begründet erachtet worden. Das habe er zu akzeptieren und im übrigen hätte er dem Wahlsieger schon am Wahlabend zu seiner Wiederwahl gratuliert, sagte Prophet der nnz.

Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Stichwahl waren aufgekommen, nachdem der AfD-Kandidat im ersten Wahlgang weit vorn gelegen hatte und bei der Stichwahl vor allem die sechs Briefwahllokale ein signifikant anderes prozentuales Auszählungsergebnis gezeitigt hatten als es im Rest der Wahllokale festgestellt wurde.



Update 29.11.2023, 15:55 Uhr
In einer früheren Fassung des Artikels hieß es, der Antrag sei von Herrn Jörg Prophet gestellt worden. Dem ist nicht so!
Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.