Vortrag in Niedersachswerfen im November

Neue rechtliche Bestimmungen

Mittwoch
25.10.2023, 16:23 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Der Deutsche Pflegeverband führt in Kooperation des Seniorenbeirates der Landgemeinde Harztor eine Informationsveranstaltung am 23. November zum Thema: Vollmachtsrecht / Betreuungsrecht/
Ehegattenvertretungsrecht durch...

Anders als oft angenommen kannte das deutsche Recht bislang kein gesetzlicher Vertretungsrecht für Ehegatten. Das kann gerade in Notsituationen zu unerwarteten und ungewünschten Ergebnissen führen. Der Gesetzgeber hat dem nun Abhilfe geschafft und führte das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab dem 1. Januar 2023 ein - als Notvertretungsrecht für Ehegatten für den Fall der Bewusstlosigkeit oder Krankheit eines Ehegatten.

Die Vorsorge durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung wird dadurch jedoch nicht entbehrlich, da das Notvertretungsrecht von vornherein auf 6 Monate befristet ist. Zudem ist es auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge beschränkt.
Handlungsbedarf besteht aber nicht nur für den Fall, dass die Anordnung einer Betreuung vermieden werden soll. Wer die Notvertretung durch den Ehegatten nicht wünscht, muss nunmehr grundsätzlich auch aktiv tätig werden. Er muss der Notvertretung widersprechen und idealerweise gleich eine andere Person bevollmächtigen.
Informationen, sowie entsprechende Schriftsätze als Empfehlung können Sie heute in unserer Veranstaltung erhalten.

Tag: 23. November
Uhrzeit: 14.30 Uhr
Ort: Gemeinschaftshaus Niedersachswerfen, Kirchstraße


Um Anmeldung wird bis zum 20. November unter Telefon: 036331-35256 gebeten.