OB-Wahl in Nordhausen

Wahlanfechtung liegt vor

Montag
23.10.2023, 08:10 Uhr
Autor:
psg
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Die Wahl zum Oberbürgermeister von Nordhausen ist zwar “gelaufen”, doch beendet ist das juristische “Drumherum” noch nicht. Im Gegenteil, es wird um eine weitere Facette bereichert…

Könnten sich die Bilder wiederholen? (Foto: nnz-Archiv) Könnten sich die Bilder wiederholen? (Foto: nnz-Archiv)
Nach Informationen der nnz ist bei der Rechtsaufsicht im Nordhäuser Landratsamt eine Anfechtung der OB-Wahl vom September dieses Jahres per Einschreiben eingegangen. Eine Bestätigung seitens der Behörde liegt uns bereits vor.

Der Bürger hat sich in seiner Anfechtung auf die Briefwahl konzentriert. Zwei Themenkomplexe hat Herr X. (Name von der Redaktion geändert) eingehend beleuchtet. So sollen bei der Briefwahl mehrere formelle Fehler vorgelegen haben. Insbesondere im zweiten Wahlgang seien die Anträge auf Briefwahl bis zu einem Zeitpunkt angenommen worden, zu dem eine ordentliche Zustellung der Briefwahlunterlagen gar nicht mehr erfolgen konnte.

Als Konsequenz erhielten die Briefwähler ihre Unterlagen gar nicht oder nach einem nicht nachvollziehbaren Zustellverfahren. Hier kommt der Grundsatz der Gleichheit ins Spiel: Wonach wurde entschieden, welche Antragsteller noch Briefwahl machen durften oder nicht?

Zudem sieht der Wahlanfechter bei der Analyse der Briefwahlstimmen im zweiten Wahlgang mathematisch schwer erklärbare Stimmentwicklungen. Hierbei ist zu beachten, so Herr X., dass Briefwähler des ersten Wahlgangs kraft Gesetz automatisch auch Briefwähler des zweiten Wahlganges sind. Es dürfe daher unterstellt werden, dass Wähler des Amtsinhabers oder von Herrn Prophet im zweiten Wahlgang ihre Entscheidung beibehielten. Bei den nun zusätzlichen über 1000 Briefwählern im zweiten Wahlgang fuhr der Amtsinhaber allerdings einen erstaunlichen Erdrutschsieg ein, der in einem extrem krassen Missverhältnis zu den Ergebnissen in den normalen Wahlbüros der Stichwahl stehen würde.

Im Rahmen dieser Wahlanfechtung sollte diese erstaunliche Entwicklung untersucht werden. Dabei kämen unter Umständen auch strafrechtlich relevante Handlungen in Betracht, sollte sich erweisen, dass das Briefwahlrecht missbräuchlich ausgeübt wurde. Um dies prüfen zu können, verlangt der Anfechtungsführer daher nun eine vollständige Einsicht in das Wählerverzeichnis.

Zurück zur Kommunalaufsicht. "In diesem laufenden Verfahren prüfen wir die Rechtslage. Wir prüfen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer Wahlanfechtung", teil die Behörde mit und verweist bezüglich des Verfahrensablaufs auf das Thüringer Kommunalwahlgesetz. In dessen Paragraph 31 heißt es unter anderem: "Die Rechtsaufsichtsbehörde soll die Entscheidung binnen einer Frist von drei Monaten nach der Bekanntmachung treffen... Ist die Feststellung des Wahlergebnisses unrichtig, so ist sie zu berichtigen. Sind erhebliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften vorgekommen, die geeignet sind, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen, so ist die Wahl für ungültig zu erklären."

Es könnte also weiterhin spannend in und um Nordhausen herum werden. Die nnz wird auch hierzu weiter berichten.
Peter-Stefan Greiner