Aus dem Kreisausschuss

Umweltschäden effektiver beseitigen

Dienstag
26.09.2023, 16:46 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Der Kreisausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Firma "Umweltservice Gunkel" aus Wingerode mit der Beseitigung von Schäden durch wassergefährdende Stoffe auf Nebenflächen zu beauftragen...

Die Rahmenvereinbarung regelt über eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren die Beseitigung von wassergefährdenden Stoffen im gesamten Gebiet des Landkreises Nordhausen, denn im Zuge von Unfällen oder Havarien kommt es häufig zu auslaufenden wassergefährdenden Stoffen wie zum Beispiel Öl, Kraftstoffe, Betriebsstoffe oder Kühlmittel, welche Gewässer und Boden nachhaltig verunreinigen können. Die Gefahrstoffe müssen kurzfristig aufgenommen werden, um ein weiteres Eindringen in den Boden bzw. das Grundwasser oder ein oberirdisches Gewässer zu verhindern.

Wie Dirk Schimm, der zuständige 2. Beigeordneter, mitteilt, ist dafür nun eine Vertragsfirma gebunden, die mit entsprechenden Geräten wie Bagger, LKW, Container, Kehrmaschine, mobiler Ölabscheider, Ölsperren oder Bindemitteln ausgestattet und rund um die Uhr erreichbar ist. Durch die neue Rahmenvereinbarung können jetzt Umweltschäden effektiver als bisher beseitigt werden, da eine Einsatzbereitschaft vor Ort von einer Stunde vereinbart wurde.

Wassergefährdende Stoffe müssen immer wieder ordentlich entsorgt werden, das soll nun effektiver von statten gehen als bisher (Foto: Pressestelle Landratsamt) Wassergefährdende Stoffe müssen immer wieder ordentlich entsorgt werden, das soll nun effektiver von statten gehen als bisher (Foto: Pressestelle Landratsamt)


Handlungsgrundlage ist für die Untere Wasserbehörde das Wasserhaushaltsgesetz und das Thüringer Wassergesetz. Über einen Unfall oder eine Havarie wird die Untere Wasserbehörde grundsätzlich durch die Einsatzleitstelle informiert. In einem Jahr gibt es erfahrungsgemäß 15 bis 20 derartige Einsätze, in welchen die Untere Wasserbehörde die Einsatzbereitschaft auslöst. Die letzten Einsätze waren beispielsweise im August der Diebstahl von Diesel aus einem geparkten LKW, wobei teilweise ausgelaufener Dieselkraftstoff in das Erdreich eingedrungen ist oder im September die Brandstiftung an zwei Autos in Sollstedt, wobei ebenfalls der Austritt von Kraftstoffen und Ölen in das Erdreich geprüft wurde.

Wenn Dekontaminationsmaßnahmen erforderlich waren, werden die entstandenen Kosten an den Schadenverursacher weiterberechnet. In dieser Rahmenvereinbarung nicht enthalten ist die Beseitigung wassergefährdender Stoffe auf Straßen, da hierfür der jeweilige Straßenbaulastträger separate Verträge mit entsprechenden Fachfirmen geschlossen hat. Oft wird diese Leistung auch durch die jeweilige ortsansässige Feuerweher ausgeführt, wobei ebenfalls stets eine Absprache mit der Unteren Wasserbehörde erfolgt.