Verbraucherzentrale informiert zu Mehrwegverpackungen

Infomobil kommt nach Nordhausen

Donnerstag
21.09.2023, 10:18 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Ob Kaffee to go oder schneller Mittagsimbiss: Essen zum Mitnehmen gehört mittlerweile zum Alltag. Dabei fällt viel Verpackungsmüll an. Wie der Trend zum Außer-Haus-Verzehr klimafreundlicher gestaltet werden kann, zeigt die Verbraucherzentrale Thüringen...

Infomobil der Verbraucherzentrale Thüringen (Foto: Verbraucherzentrale Thüringen) Infomobil der Verbraucherzentrale Thüringen (Foto: Verbraucherzentrale Thüringen)

Am Montag, 25. September auch in Nordhausen. Das Infomobil der Verbraucherschützer steht von 10 bis 15 Uhr auf der Freifläche am Pferdemarkt / Ecke Kranichstraße.

Hier erfahren Interessierte, welche Materialien sich als Mehrwegbehälter eignen, wie alltagstauglich die Produkte sind und welche Mehrwegsysteme ihnen in der Gastronomie begegnen können.

Die Gemeinschaftsaktion mit der Kampagne „Mission Mehrweg“ sowie der Stadt und dem Landkreis Nordhausen findet im Rahmen der Fairen Woche Nordhausen statt.

Hintergrund Mehrweg:
Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für alle gastronomischen Betriebe, die Essen zum Sofort-Verzehr in Einwegplastik anbieten – zum Beispiel Menüschalen und Boxen aus Plastik. Wer Einweg-Getränkebecher anbietet, egal aus welchem Material, für den gilt die Mehrwegpflicht ebenfalls.

Caterer, Lieferdienste, Imbissbetriebe und Restaurants müssen dann Mehrwegbehälter als Alternative zu Plastik-Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Anlieferung bereithalten. Diese dürfen nicht teurer sein als das Einweg-Angebot. Auch müssen für alle Angebotsgrößen entsprechende Mehrwegbehälter zur Verfügung stehen, zum Beispiel bei Kaffee zum Mitnehmen.

Die Betriebe dürfen die Mehrwegverpackung gegen Pfand ausgeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird. Nur kleine Betriebe mit maximal fünf Mitarbeiter:innen und maximal 80 Quadratmeter Ladenfläche sind von der Pflicht, selbst ein Angebot zu machen, ausgenommen. Aber sie müssen auf Wunsch Essen beziehungsweise Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Zudem müssen alle Betriebe auf das Mehrwegangebot deutlich hinweisen.