Divergierende Meinungen zum Beschluss

Gebäudeenergiegesetz wurde heute beschlossen

Freitag
08.09.2023, 18:10 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Der Deutsche Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heute beschlossen. Im Vorfeld gab es viel Kritik am Gesetz, die abschließende Beratung wurde durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vertagt…

Im parlamentarischen Verfahren wurde das Gebäudeenergiegesetz mit einer verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung (KWP) verzahnt, die parallel von der Bundesregierung im Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) auf den Weg gebracht wird.

Das GEG baut auf der KWP auf. Erst wenn die Kommunen festgelegt haben, welche Gebiete mit welcher Infrastruktur versorgt werden, müssen in Bestandsgebäuden Heizungen eingebaut werden, die mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden (65-Prozent-EE-Vorgabe). Der Wärmeplan muss von Kommunen über 100.000 Einwohner bis Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen bis Mitte 2028 vorgelegt werden. Beide Gesetze werden ab Januar 2024 gelten.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph erklärt dazu: „Dies gibt vielen Eigentümern mehr Zeit und Planungssicherheit. Für Neubauten gilt diese Vorgabe grundsätzlich bereits ab 2024. Zugleich bleibt es dabei, dass niemand seine funktionierende Heizung ersetzen muss. Gehen Heizungen kaputt, können sie repariert werden.“

Die energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen, Nadine Hoffmann sieht das naturgemäß anders: "Mit dem sogenannten Heizungsgesetz gehen nicht nur massive Eingriffe in das Eigentum der Bürger einher, sondern auch finanzielle Belastungen, die viele Menschen im Land nicht leisten können. Die Novelle widerspricht Technologieoffenheit und Marktfreiheit, die nötigen Fachkräfte sind nicht vorhanden. Durch verstärkten Einbau von Wärmepumpentechnik wird es höheren Stromverbrauch geben, der eine stärkere Kohleverstromung und dadurch mehr CO2-Produktion erzwingt. Zu aller Unvernunft kommt, dass, trotz des Einschreitens des Bundesverfassungsgerichts, die Ampel eine ausreichende parlamentarische Beratung verweigerte. Wir fordern die Landesregierung daher in einem Antrag auf, sich dafür einzusetzen, dass der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz erhebt, um die energiepolitische Geisterfahrt des Bundes, aber auch den eigenen planwirtschaftlichen Irrweg zu beenden.

Zwar befürwortet die Landesregierung den Wärmepumpenzwang, mit den Liegenschaften trifft sie hingegen auf die energiepolitische Realität, wie Anfragen zeigen: die Technik lässt sich lediglich bei einem Teil der Gebäude umsetzen. Seit 2014 wurde nur eine Wärmepumpe in einer Landesliegenschaft eingebaut. Rot-Rot-Grün hat jedoch den Vorteil, die Kosten vom Steuerzahler tragen zu lassen, während der Heizungshammer den Wohlstand im Land vernichtet. Die Minderheitsregierung sollte, wie auch die Bundesregierung, Abkehr davon nehmen, den Menschen im Land im Namen vermeintlicher Klimapolitik Heizvorschriften zu machen, alles andere ist Heuchelei.“

Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert den Beschluss folgendermaßen: „Mit der Verabschiedung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) wird jetzt endlich mehr Planungssicherheit für private Haushalte bei der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Heizungen geschaffen, aber es bleiben noch offene Fragen.
Zur Planungssicherheit gehört auch, dass niemand seine jetzige Heizung ausbauen muss, wenn sie ganz normal läuft, noch reparierbar ist und wenn sie das Alter von 30 Jahren noch nicht erreicht hat.

Wer seine Heizung ab 2026 oder 2028 ersetzen will oder muss, steht aber mit dem neuen GEG vor einem Dschungel an Optionen. Unter anderem sollen Wärmepumpen, Fernwärme, Pelletheizungen oder Wasserstoff-ready-Gasheizungen die alten Öl- und Gasbrenner ersetzen. Vor allem bei Wasserstoffheizungen drohen Privathaushalten Kostenfallen. Mit erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff wird auf ab­sehbare Zeit nur in geringen Mengen verfügbar und sehr teuer sein. 
Die wichtige Frage nach der finanziellen Unterstützung beim Einbau klimafreundlicher Heizungen ist für Verbraucher:innen zudem noch offen. Zwar sollen künftig private Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen stärker unterstützt werden, die Gesamtförderhöhe soll aber deutlich sinken. Hier muss die Bundesregierung sowohl für Ein- als auch für Mehrfamilienhäuser deutlich nachbessern, damit Eigentümer:innen und Mieter:innen die teils hohen Investitionskosten auch stemmen können.
Ein Anschluss an ein Fernwärmenetz ist zwar eine gute Idee, allerdings müssen jetzt endlich die Verbraucherrechte in diesem Monopolmarkt gestärkt werden. Dafür braucht es eine bundesweite Preisaufsicht, und die Wärmenetze müssen schnell mit erneuerbaren Energien gespeist werden.“