Nächstes Kapitel in der Causa Buchmann

Beschwerde abgewiesen

Dienstag
22.08.2023, 09:30 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Oberbürgermeister Kai Buchmann kann einen weiteren Etappensieg für sich verbuchen. Nach der einstweiligen Suspendierung wurde nun auch der Einspruch des Landratsamtes gegen diese Gerichtsentscheidung abgewiesen…

Buchmann erringt Etappensieg (Foto: nnz-Archiv) Buchmann erringt Etappensieg (Foto: nnz-Archiv)

Das Landratsamt hatte von seinem Recht Gebrauch gemacht, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Weimar, die zur Aufhebung der Suspendierung geführt hatte, Einwände zu erheben. Diese Beschwerde wurden nun vom Oberverwaltungsgericht in Weimar abgelehnt.

„Ich bin froh, dass es in unserem Land ein funktionierendes rechtsstaatliches Instrumentarium gibt“, teilte Buchmann über die sozialen Medien mit, zudem sei er sich der Leitbildfunktion des Amtes des Oberbürgermeisters und ihrer „besonderen Bedeutung“ in den letzten Wochen „sehr bewusst“ geworden.

Das eigentliche Verfahren gegen Buchmann wegen etwaiger Dienstvergehen ist mit der Entscheidung in Weimar aber nicht vom Tisch, die jüngsten Gerichtsentscheidungen befassten sich lediglich mit der Suspenderung des OB ab Ende März.
Angelo Glashagel

Update, 10.50 Uhr Das Landratsamt will sich für den Moment nicht im Detail zu dem Vorgang äußern, es handele es sich lediglich um einen "Zwischenschritt in einem nicht-öffentlichen Verfahren", den man erst dann kommentieren werde, wenn auch eine offizielle Mitteilung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) vorliege. Die Entscheidung könne sich derweil nicht gegen die Beschwerde des Landratsamtes gerichtet haben, da deren Begründung erst noch fristgerecht bis Ende des Monats erfolgen müsse. Über die Entwicklung vor Gericht hatte heute morgen zuerst der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet, das OVG Weimar war für eine Stellungnahme aktuell nicht zu erreichen.