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Szenen einer „Nordhäuser Ehe“

Donnerstag
10.08.2023, 18:22 Uhr
Autor:
psg
veröffentlicht unter:
Es ist erstaunlich wie lange schon eine „familiäre“ Situation die Nordhäuser Öffentlichkeit beschäftigt. Auch ein Leser der nnz hat sich damit beschäftigt...


Dabei gibt es eine solche Situation wie sie in der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Meiningen für die Verwaltungsspitze der Stadt Nordhausen dargestellt wird durchaus in manchen Familien dieser Stadt. Eine Bezeichnung hierfür ist die Zweckehe oder auch eheliche Zweckgemeinschaft. Zumindest ist bei dieser besonderen Form der familiären Zweisamkeit davon auszugehen, dass gegenseitiger Respekt und Achtung als Grundpfeiler der Beziehung gelten.

Nun lässt sich an Hand der aufgeführten (rechtlichen) Verfehlungen trefflich streiten ob der Oberbürgermeister es an Achtung und Respekt gegenüber der Bürgermeisterin hat fehlen lassen oder ob es nicht eine Retourkutsche dafür war, dass die Bürgermeisterin selbstbewusst ihre Rechte und Pflichten so interpretiert hat wie sie es in der Vergangenheit im Landratsamt beigebracht bekommen hat. Weder das eine noch das andere möchte ich ergründen. Was aber offensichtlich ist, Kommunikation geht anders und vor allem besser. Selbst in einer Zweckehe gehört dies zum Miteinander dazu, insbesondere dann, wenn sich das Zusammenleben oder auch der Sinn der Ehe über die gemeinsamen Kinder definiert. Es wäre davon auszugehen, dass Zusammenarbeit mit dem Ziel zum Wohle der Stadt zu handeln, der kleinste gemeinsame Nenner hierfür sein sollte.

Außer acht gelassen wird bei aller Diskussion, dass es eine arrangierte Ehe war und noch ist! Demzufolge sollte bei der Frage nach der Verantwortung für die aktuelle Situation im Nordhäuser Rathaus auf die handelnden politischen Parteien verwiesen werden, welche Frau Rieger sowohl zur Kandidatur als Bürgermeisterin als auch zur OB-Wahl „gedrängt“ haben oder vielleicht soviel Mut und Unterstützung gegeben haben sich diesen beschwerlichen Gang gleich zweimal anzutun. Dazu hat aus meiner Sicht die Wahl im Stadtrat ebenso beigetragen wie ihre bisherige berufliche (politische) Laufbahn. Es lenkt aus meiner Sicht von den wahren parteipolitischen Schwierigkeiten in Stadt und Landkreis Nordhausen ab, lediglich auf die handelnden zwei Personen zu schauen. Die Verantwortung hierfür tragen andere, auch wenn zum eingehen einer Ehe immer das Ja-Wort gehört. Hierzu sei jedoch angemerkt, der eine wurde nicht gefragt, konnte jedoch auf Grund der Besonderheiten in Nordhausen damit rechnen.

Es empfiehlt sich aus meiner Sicht die gesamte Urteilsbegründung zu lesen und auf wertende Aussagen zu verzichten. Etwas was mir beim Durchlesen aufgefallen ist, es fehlt mir an rechtlicher Klarheit bei der Begründung der einzelnen Verfehlungen, bezogen auf das Aussprechen einer Suspendierung.

Ich wünsche mir für beide Betroffenen, dass sie sich aus dieser „Nordhäuser Zweckehe“ zurückziehen und sie stattdessen in ihrer liebevollen familiären Beziehung aufgefangen werden.
Alexander Rathnau