Thüringer CDU zu schleppenden Gesetzesvorhaben von RRG

„Zu geordneten Gesetzgebungsverfahren zurückkehren“

Donnerstag
03.08.2023, 12:49 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Zum Bericht, wonach die Zahl der von der Landesregierung dem Landtag überstellten Gesetze in der aktuellen Legislaturperiode massiv zurückgegangen ist und diese stattdessen zunehmend direkt von den regierungstragenden Fraktionen eingebracht werden, erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl...

„Die Ramelow-Regierung hat ihren Gestaltungsanspruch weitgehend aufgegeben und bringt kaum noch eigene Gesetze ein. Der Verweis der Landesregierung auf die Mehrheitsverhältnisse im Landtag kann dafür keine Ausrede sein. Fakt ist: Rot-Rot-Grün demontiert geübte Gesetzgebungsverfahren, weil die Ramelow-Regierung kaum noch in der Lage ist, sich auf Vorhaben zu einigen oder interne Zeitpläne einzuhalten.

Vom Windenergiebeteiligungsgesetz bis hin zu den Änderungen am Schul- oder am Kindergartengesetz – immer öfter spart sich die Minderheitskoalition die Regierungskonsultationen und die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Verbände und Institutionen. Diese zusätzliche Berücksichtigung von externem Sachverstand ist jedoch von entscheidender Bedeutung, um handwerklich und inhaltlich gute Gesetze auf den Weg zu bringen. Weil sich die Ramelow-Regierung um diesen Arbeitsschritt lieber herumdrückt, gehen immer mehr rot-rot-grüne Gesetze an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei. Das verfassungsrechtlich bewährte Regel-Ausnahme-Prinzip wird so ins Gegenteil verkehrt.

Am Ende stehen qualitativ schlechte Gesetze. In vielen Fällen wäre das vermeidbar gewesen, wenn die Landesregierung nur ihre Arbeit gemacht hätte. Stattdessen lehnt sich das Kabinett Ramelow zurück, hebt die Hände und verweist auf den Entwurf ‚aus der Mitte des Parlaments‘. Wir fordern die Landesregierung auf, diese unsägliche Praxis zu beenden und umgehend zu geordneten Gesetzgebungsverfahren zurückzukehren.“

Hintergrund:
Seit Januar 2023 haben den Landtag nur acht Gesetzentwürfe der Landesregierung erreicht, die fast ausschließlich formalen Inhalt hatten. Dagegen wurden zwölf Fachgesetze der rot-rot-grünen Fraktionen mit erheblichen inhaltlichen Änderungen eingebracht. Formaljuristisch nicht zu beanstanden, entspricht dieses Vorgehen jedoch nicht der parlamentarischen Praxis, für die es gute Gründe gibt: Die Ausarbeitung der Gesetzentwürfe durch die die Gesetze ausführende Verwaltung, zwei Kabinettdurchgänge mit Anhörung der Betroffenen, eine rechtsförmliche Prüfung durch das Justizministerium, eine klare Zuständigkeitsregelung innerhalb der Regierung und das Bekenntnis der gesamten Regierung zum jeweiligen Gesetzentwurf. Das alles fällt durch das von Rot-Rot-Grün praktizierte Verfahren weg und führt zu einer spürbaren Verschlechterung der Qualität der Gesetze.