Verwaltungsgericht Meiningen setzt Amtsenthebung wieder aus

Buchmann kommt zurück ins Rathaus

Dienstag
01.08.2023, 20:12 Uhr
Autor:
red
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Wie der MDR heute Abend berichtete, kann Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann sein Amt wieder antreten. Das Verwaltungsgericht in Meiningen stellte fest, dass die Vorwürfe gegen Buchmann nicht so schwerwiegend seien, dass eine Amtsenthebung gerechtfertigt sei …

Kann wieder in die andere Richtung marschieren: Buchmann kommt zurück ins Nordhäuser Rathaus (Foto: S.Dietzel) Kann wieder in die andere Richtung marschieren: Buchmann kommt zurück ins Nordhäuser Rathaus (Foto: S.Dietzel)

Die Kammer bestätigte jedoch, dass die Vorwürfe „die Schwelle eines Dienstvergehen erreichten.“ In Summe wiegen diese Dienstvergehen aber nicht so schwer, dass sie eine Entfernung aus dem Amt rechtfertigten. Damit widerspricht das Gericht der Rechtsauffassung des Nordhäuser Landrats Jendricke, der das Amtsenthebungsverfahren wegen mutmaßlicher Dienstvergehen des Stadtoberhaupts angestrengt hatte. Hauptanklagepunkt bei den 14 vorgebrachten Dienstvergehen dürften die Vorwürfe gewesen sein, Bürgermeisterin Alexandra Rieger sei im Amt gemobbt worden.

Die Mitteilung des Gerichts erfolgte heute Abend, dem Eilantrag Buchmanns gaben die Meininger Richter aber schon am vergangenen Mittwoch statt. Demnach darf der Oberbürgermeister ins Rathaus zurückkehren, die Amtsgeschäfte wieder aufnehmen und von dort aus seinen Wahlkampf führen. Am letzten Freitag hatte sich Kai Buchmann erneut für das Amt des Nordhäuser Oberbürgermeisters zur Wahl am 10. September beworben.