Das Infrastrukturministerium informiert:

224 neue Sozialwohnungen in Thüringen im letzten Jahr

Dienstag
01.08.2023, 18:53 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
In einer aktuellen Antwort des Bundesministeriums für Wohnungsbau auf eine Kleine Anfrage zur Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in den Bundesländern wird angegeben, dass im Jahr 2022 gerade einmal 20 neue Sozialwohnungen in Thüringen entstanden seien...

"Wir können die Zahlen nicht bestätigen. Im Jahr 2022 wurden in Thüringen mit 224 wesentlich mehr Sozialwohnungen gebaut, als vom Bundesministerium angegeben. Darüber hinaus wurden zudem 204 Wohnungen modernisiert, die nun weiter als Sozialwohnungen zur Verfügung stehen", sagt Staatssekretär Torsten Weil.

Die neuen Sozialwohnungen befinden unter anderem in Eisenach, Arnstadt und in Sondershausen. Weil bestätigt jedoch, dass auch in Thüringen wie im bundesweiten Trend die Zahl der öffentlich geförderten Mietwohnungen, also solcher mit Belegungsbindung als Sozialwohnung, rückläufig sei. Jährlich fielen mehr Wohnungen aus der Belegungsbindung, als neue gebaut werden. "Die Landesregierung setzt jedoch alles daran, den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben und diesem Trend entgegenzuwirken. Wir wollen den aktuellen Bestand halten und perspektivisch wieder weiter ausbauen. Deshalb stehen in diesem Jahr ca. 70 Mio. Euro für laufende und neue Projekte im sozialen Wohnungsbau zur Verfügung."

Seit 2015 wurden in Thüringen insgesamt 2.850 Sozialwohnungen mit mehr als 253 Millionen Euro Fördermitteln neu gebaut und saniert. Der aktuelle Bestand der Sozialwohnungen liegt im Freistaat bei 12.572. Das sind knapp 5.000 Sozialwohnungen weniger als 2015. "Das ist ein besorgniserregender Trend, den wir allein mit den verfügbaren Bundes- und Landesmitteln nicht umkehren, sondern nur verlangsamen können. Es wird deshalb Zeit, dass der Bund seine angekündigte soziale Wohnungsbauoffensive endlich umsetzt. Gutes, bezahlbares Wohnen zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten politischen Aufgaben, die die Länder nur gemeinsam mit dem Bund lösen können", so Weil.

Staatssekretär Weil verweist zudem auf die novellierte Wohnungsbauförderrichtlinie, die eng mit der Wohnungswirtschaft abgestimmt wurde, um neue Anreize für den sozialen Wohnungsbau zu schaffen. "Die neue Förderung berücksichtigt Baupreis- und Zinssteigerungen am Markt und gestaltet die Darlehens- und Zuschussgewährung für die Wohnungsbauunternehmen entsprechend aus. Zudem konzentrieren wir uns stärker auf das ressourcensparende Bauen im Bestand." Mit der verstärkten Modernisierung bestehender Sozialwohnungen und einer längeren Standardbelegungsbindung wirke die neue Förderrichtlinie zudem dem Trend der abnehmenden Zahl an Sozialwohnungen entgegen. Die unterschiedlichen Bedarfe und Entwicklungsperspektiven der großen Städte in Thüringen einerseits und des ländlichen Raums andererseits werden bei der Wohnungsbauförderung ab dem Programmjahr 2023 differenziert berücksichtigt.