Sanierungstipps der Thüringer Verbraucherzentrale

So wird das Haus fit für die Zukunft

Sonnabend
29.07.2023, 08:28 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) war ein Lehrstück dafür, was bei Gesetzgebungsverfahren alles schieflaufen kann. Absichten und Inhalte gerieten in der Diskussion in den Hintergrund – dennoch bleibt Energieeffizienz das Gebot der Stunde...

Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, welche Maßnahmen wirklich zum Energiesparen beitragen. „Unabhängig von der Klimaneutralität ist die Wärmepumpe in fast allen Gebäuden gegenüber der veralteten Öl- und Gas-Brennwerttechnik die effizientere Heizung“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Dennoch kann der Betrieb insbesondere einer Wärmepumpenheizung durch eine nachträgliche Wärmedämmung erheblich sparsamer gestaltet werden. Im Winter sorgt die Dämmung dafür, dass Heizenergie gespart wird und die Wandoberflächen wärmer sind. Das sorgt für Behaglichkeit und schützt vor Schimmel.
Außerdem ist eine gute Dämmung auch ein guter Hitzeschutz, denn im Sommer sorgt sie für angenehm kühle Innenräume. Das wiederum spart Energie und Geld für den Betrieb einer Kühlung, die insbesondere in schlecht gedämmten Gebäuden immer häufiger zum Einsatz kommt.

Woran ist eine gute Dämmung zu erkennen?
Die jeweiligen Wärmeverluste können mit einer nachträglichen Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie mit dem Austausch alter Fenster und Außentüren um bis zu 90 Prozent reduziert werden. Die Qualität der Dämmung wird vom so genannten U-Wert beschrieben. Je niedriger der U-Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Höchstgrenzen für die U-Werte der Gebäudehülle bei energetischen Sanierungen vor. „In der Praxis sind oft bessere Werte erreichbar, als sie gesetzlich vorgeschrieben sind. In diesen Fällen ist eine finanzielle Förderung möglich“, so Ramona Ballod.

Lohnt sich eine nachträgliche Wärmedämmung?
Auch wenn eine Wärmedämmung mit erheblichen Investitionskosten verbunden ist, kann sie auch wirtschaftlich interessant sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn am Gebäude ohnehin Reparaturen oder Instandhaltungen notwendig werden.
Werden etwa die Außenwände im Zuge eines ohnehin erforderlichen neuen Anstrichs mit einer Fassadendämmung versehen, müssen dafür nur die zusätzlich erforderlichen Ausgaben kalkuliert werden. Die Fassadendämmung gilt als wirksamste Maßnahme der energetischen Sanierung.

„Die nachträgliche Dämmung der Dachschrägen kann sehr kostenintensiv werden, wenn gleichzeitig das Dach neu gedeckt werden soll. Ist der Dachboden unbeheizt, kann anstelle der Dachschrägen die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Das ist deutlich günstiger“, so die Expertin.

Auch die Kellerdecke kann nachträglich gedämmt werden, sofern der Keller nicht beheizt wird. Den Einbau von Wärmedämmungen bei Kellerdecken und auch bei Dachböden können Heimwerker prinzipiell auch selbst umsetzen. Grundsätzlich wird mit der Dämmung eines Gebäudes mehr Energie eingespart, als die Produktion des jeweiligen Dämmstoffs verbraucht hat. Damit verhindert Dämmung stets mehr CO2-Ausstoß als sie verursacht.

Das richtige Förderprogramm finden
Wer sein Haus durch eine Sanierung effizienter gestaltet als vom Staat gefordert, kann einen Zuschuss dafür erhalten. Förderfähig sind nachträgliche Wärmedämmungen und der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Auch die Erneuerung der Heiztechnik zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder einem Wärmenetzanschluss wird finanziell unterstützt. Die Höhe der Zuschüsse liegt bei 15 bis 45 Prozent der Kosten – je nach Maßnahme. Beantragt werden die Zuschüsse online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wer ein Eigenheim hat, kann anstelle der Zuschüsse eine Steuerermäßigung beantragen. Über drei Jahre verteilt, beträgt die Ermäßigungen bis zu 20 Prozent der Kosten von energetischen Maßnahmen. Die Höchstsumme beträgt hier 40.000 Euro pro Wohnhaus. Sollte eine energetische Baubegleitung beziehungsweise Fachplanung in Anspruch genommen worden sein, beträgt die Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent.