Anzeichen für Vernachlässigung häufigste Form im Jahre 2022

Fast 4.000 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung

Freitag
21.07.2023, 10:07 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Im Jahr 2022 wurden von den Thüringer Jugendämtern 3 954 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung1) durchgeführt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war das im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 70 Gefährdungseinschätzungen bzw. 1,7 Prozent...

Von den Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung waren Mädchen (1 986 bzw. 50,2 Prozent) und Jungen (1 968 bzw. 49,8 Prozent) gleichermaßen betroffen.

Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden durch die Fachkräfte 667 akute, eindeutige (16,9 Prozent) und 679 latente2) Kindeswohlgefährdungen (17,2 Prozent) festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen damit die Fälle akuter Kindeswohlgefährdungen um 5,5 Prozent und die Fälle latenter Kindeswohlgefährdungen um 2,4 Prozent. In 2 608 Fällen (66,0 Prozent) kamen die Experten zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorlag.

Jedoch bestand in zwei Drittel dieser Fälle (1 699 Verfahren bzw. 65,1 Prozent) Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf, was einem Rückgang um 9,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung sind Anzeichen für Vernachlässigung, die in 909 Fällen der festgestellten Kindeswohlgefährdungen ermittelt wurden (67,5 Prozent). Anzeichen für psychische Misshandlungen zeigten sich in 375 Fällen bzw. 27,9 Prozent der Kindeswohlgefährdungen. Anzeichen für körperliche Misshandlungen zeigten sich in 354 Fällen und in 62 Fällen wurden durch die Fachkräfte Anzeichen für sexuelle Gewalt ermittelt.

In 298 Fällen wurden mehrere Gefährdungsarten pro Gefährdungseinschätzung festgestellt. Am häufigsten wurden mit 139 Gefährdungseinschätzungen die Vernachlässigung und psychische Misshandlung zusammen gemeldet.

Mit 836 Kindern, für die ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, waren 21,1 Prozent keine 3 Jahre alt, wobei 324 von ihnen das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei den unter 3-Jährigen lag bei 75,7 Prozent (633 Fälle) eine Kindeswohlgefährdung vor oder es bestand Unterstützungsbedarf, darunter 262 Kinder unter einem Jahr. In 811 Fällen (20,5 Prozent), bei denen eine Einschätzung der Kindeswohlgefährdung durchgeführt wurde, waren die Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren. Bei 637 (78,5 Prozent) von ihnen wurde eine Kindeswohlgefährdung oder Hilfebedarf festgestellt. Weitere 964 Kinder (24,4 Prozent) befanden sich bei der Gefährdungseinschätzung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren und 1 343 (34,0 Prozent) im Alter von 10 bis unter 18 Jahren.

Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter in 891 Fällen von der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft (22,5 Prozent). Weitere 530 Initiativen gingen von anonymen Meldern (13,4 Prozent) aus und in 433 Fällen (11,0 Prozent) gab der Soziale Dienst den Hinweis.

1) Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls gemäß §8aAbs.1SGBVIII

2) Bei einer latenten Kindeswohlgefährdung liegen ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung vor, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden.

Bitte beachten:
Es können mehrere Arten der Kindeswohlgefährdung zugleich vorliegen, sodass die Summe der Art der Kindeswohlgefährdungen höher ist, als die Summe der Gefährdungseinschätzungen insgesamt.