Ungewollter Anbieterwechsel und Schadensersatzforderungen

Augen auf vor Vertragsabschluss

Mittwoch
19.07.2023, 11:46 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Zahlreiche Thüringer suchen aktuell Hilfe bei der Verbraucherzentrale: Sie sollen Schadensersatz zahlen, weil sie ungewollt einen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen haben und diesen widerrufen haben…

Tatsächlich haben viele Betroffenen Vertragsunterlagen von 1N Telecom unterzeichnet in der Annahme, dass es sich um ihren alten Anbieter handelt – die Deutsche Telekom. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, genau hinzuschauen, wenn ungefragt Post für einen Vertragswechsel ins Haus flattert.

„Wer bereits vorausgefüllte Vertragsunterlagen in seinem Briefkasten findet, sollte unbedingt auf den Anbieter achten“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Viele Verbraucher meinen, Post von der Deutschen Telekom erhalten zu haben, weil in den Dokumenten bereits ihre persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer ihres aktuellen Festnetzanschlusses stehen. Unklar ist, wie 1N Telecom an die Daten gelangt ist.

„Wird der Irrtum dann bemerkt und versuchen Betroffene, den Vertrag zu widerrufen, erhalten sie eine Zahlungsaufforderung über 419 Euro wegen vorzeitiger Kündigung ihres Vertrages mit 1N Telecom“, berichtet Ralf Reichertz. „Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden und unbedingt alle dazu gehörigen Unterlagen mitbringen.“

Werbepost von 1N Telecom erhalten: Das können Sie tun
  • Prüfen Sie vor jedem Vertragsabschluss genau, mit welchem Anbieter Sie es tatsächlich zu tun haben. Vergleichen Sie dabei möglichst Namen und Anschrift auf dem aktuellen Schreiben mit denen der bisherigen Korrespondenz. Ziehen Sie im Zweifel auch Familie und Freunde zu Rate.
  • Haben Sie die Vertragsunterlagen bereits unterzeichnet und abgeschickt, haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Dokumentieren Sie dies mittels Einwurfeinschreiben.
  • Werden Sie aufgefordert, Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragskündigung zu zahlen, überweisen Sie vorerst kein Geld, sondern vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale.
  • Für viele Betroffene ist nicht nachvollziehbar, wie 1N Telecom an ihre Daten gelangt ist, da sie in der Regel zuvor keinen Kontakt mit dem Anbieter hatten. Sie haben jedoch Anspruch darauf, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten über sie erhoben wurden, und können einer weiteren Datennutzung widersprechen. Nutzen Sie dazu die kostenfreien Musterbriefe unter www.vzth.de.
  • Außerdem kann geprüft werden, ob Verbraucher Schadensersatz wegen möglicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geltend machen können. Verstöße gegen die DSGVO können möglicherweise auch zu Bußgeldverfahren gegen den Anbieter führen. Wenden Sie sich dazu an den Landesdatenschutzbeauftragten.